Hundesteuer Festsetzung
Zuständige Stelle(n)
2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
+49 3535 482-254
+49 3535 482-120Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
+49 3535 482-251
+49 3535 482-120Frau Yvonne Kettner (Steuern)
+49 3535 482-253
+49 3535 482-120Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
+49 3535 482-252
+49 3535 482-120Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
+49 3535 482-262
+49 3535 482-120
Volltext
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.