Exmatrikulation Bescheinigung

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam

Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg

Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau

Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam

Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)

Volltext

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).

Rechtsgrundlage(n)

Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule  

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

Voraussetzungen

Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
     
  • keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
  • keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

  • beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
    (abhängig von jeweiliger Hochschule)
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
  • die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
  • eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

Fristen

unterschiedlich

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: teilweise
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: teilweise
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Vertrauensniveau: substanziell

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
     
  • Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
  • Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule