Immatrikulation Bescheinigung

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam

Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg

Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau

Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam

Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)

Volltext

Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.

In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken, damit die Immatrikulation erfolgt.

Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:

  • Zulassungsbescheid
  • ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
  • Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
  • Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
  • Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
  • Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
  • Lebenslauf

Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:

  • den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)

Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.

Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheid
  • fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg (mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge) kosten keine   Studiengebühren. Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

  • Semesterbeiträge der Studentenwerke,
     
  • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss - AStA),
     
  • Beiträge für das Semesterticket,
     
  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühren sowie
     
  • teilweise Verwaltungsgebühren.

Die konkrete Höhe der Beiträge variiert zwischen den Hochschulen.   Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Verfahrensablauf

  • Die Immatrikulation erfolgt meist online bzw. auf dem Postweg, nur selten ist das persönliche Erscheinen notwendig.
  • Überweisen Sie den Semesterbeitrag, um die Studienunterlagen (Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester) zu erhalten.
  • Mit der Immatrikulation sind Sie als Student der jeweiligen Hochschule eingetragen.
  • Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
  • Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden.

Fristen

auf dem Zulassungsbescheid vermerkt

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: selten
  • Vertrauensniveau: substanziell

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

22.03.2019

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Onlinedienste