Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Zuständige Stelle(n)

4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Rene Kiepisch (Fachbereichsleitung, stellv. Bürgermeister)
Telefon +49 3535 482-420
Telefax +49 3535 482-130

4.1 - Team Gebäudemanagement

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)


Zuständige Mitarbeiter

Herr Max Claußner (Facility Management)
Telefon +49 3535 482-421
Telefax +49 3535 482-130

Herr Michael Schmidt (Teamleitung Gebäudemanagement)
Telefon +49 3535 482-450
Telefax +49 3535 482-130

Volltext

Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Fristen

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

schriftlicher Antrag

Zuständigkeit

kommunale Friedhofsverwaltung