Teilbaugenehmigung

Zuständige Stelle(n)

4.01 - Stadtplanung

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Franziska Preetz (Stadtplanung)
Telefon +49 3535 482-402
Telefax +49 3535 482-130

4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Rene Kiepisch (Fachbereichsleitung, stellv. Bürgermeister)
Telefon +49 3535 482-420
Telefax +49 3535 482-130

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde

(Herzberg)

(Finsterwalde)

Volltext

Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Voraussetzungen

Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
  • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

Verfahrensablauf

Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Fristen

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.07.2019

Zuständigkeit

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

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