Grundsteuer Festsetzung
Zuständige Stelle(n)
2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
+49 3535 482-254
+49 3535 482-120Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
+49 3535 482-251
+49 3535 482-120Frau Yvonne Kettner (Steuern)
+49 3535 482-253
+49 3535 482-120Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
+49 3535 482-252
+49 3535 482-120Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
+49 3535 482-262
+49 3535 482-120
Rechtsgrundlage(n)
Volltext
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten