Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Calau
Adresse
Springteichallee 25
03205 Calau/Kalawa
Volltext
In Deutschland gibt es zwei Formen der Kinderförderung:
- Kindergeld
- steuerliche Freibeträge für Kinder
Dies gilt ebenfalls für Kinder über 18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen.
Dazu zählen unter anderem:
- Das Kind ist unter 21 Jahre und arbeitssuchend.
- Das Kind ist unter 25 Jahre, absolviert ein Studium oder eine Ausbildung.
- Das Kind unter 25 Jahre leistet einen Freiwilligendienst.
- Das Kind kann wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
In der Regel erhalten Sie im Laufe des Jahres Kindergeld, welches Sie monatlich, unabhängig vom eigenen Einkommen erhalten.
Der Kinderfreibetrag hingegen wirkt sich erst bei der Einkommensteuer aus und wird vom Einkommen abgezogen.
Erst nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, ob der Kinderfreibetrag und zusätzlich der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
Den Freibetrag müssen Sie in der Regel nicht aktiv beantragen. Damit das Finanzamt jedoch prüfen kann, ob der Kinderfreibetrag für Sie gilt, müssen Sie Angaben zu Ihrem Kind in der Einkommensteuererklärung machen.
Alternativ können Sie den Freibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen. Auf diese Weise zahlen Sie gegebenenfalls monatlich weniger Kirchensteuer oder einen geringeren Solidaritätszuschlag.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anlage Kind der Einkommenssteuererklärung
- gegebenenfalls Nachweise wie:
- Schulbescheinigung
- Studienbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsbescheinigung
Voraussetzungen
- Sie sind Mutter oder Vater eines leiblichen oder angenommenen Kindes oder eines Pflegekindes.
- Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein.
- Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
- Ihr Kind ist über 18 und unter 21 Jahre alt und
- nicht beschäftigt und
- bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet.
- Ihr Kind ist über 18 und unter 25 Jahre alt und
- studiert oder absolviert eine Schul- oder Berufsausbildung.
- befindet sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten.
- konnte die Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen.
- leistet einen Freiwilligendienst wie
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- eine europäische Freiwilligenaktivität
- einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst
- einen Freiwilligendienst aller Generationen
- einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst
- einen Bundesfreiwilligendienst
- einen anderen Dienst im Ausland.
- Ihr Kind kann sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst unterhalten und die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Kinderfreibetrag über die Anlage Kind in der Einkommenssteuererklärung. Die Anlage können Sie in Papierform und im Online-Verfahren abgeben.
Wenn Sie die Einkommensteuererklärung online stellen wollen:
- Rufen Sie das Elster-Portal auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie alle notwendigen Formulare aus und hängen Sie benötigte Nachweise an.
- Das zuständige Finanzamt prüft, ob das monatliche Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist.
- Sie erhalten einen Steuerbescheid.
Wenn Sie die Einkommensteuererklärung per Post einreichen:
- Laden Sie die Anlage Kind zusammen mit den anderen erforderlichen Formularen herunter.
- Füllen Sie die Anlage aus und senden Sie alle Unterlagen an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie ebenfalls in Papierform oder online stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Rufen Sie das Elster-Portal auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aus.
- Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und übernimmt die Kinderfreibetragszähler in die ELStAM.
Wenn Sie den Antrag in Papierform einreichen:
- Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen diesen entsprechend den Kinderfreibeträgen aus.
- Geben Sie den Antrag persönlich ab oder versenden Sie diesen per Post an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Fristen
Sie müssen die Anlage Kind zusammen mit den anderen Formularen und Angaben der Einkommenssteuererklärung bei einer Pflichtveranlagung bis zum 31.07. des Folgejahres einreichen.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)