Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden

Zuständige Stelle(n)

2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)





Zuständige Mitarbeiter

Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
Telefon +49 3535 482-254
Telefax +49 3535 482-120

Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
Telefon +49 3535 482-251
Telefax +49 3535 482-120

Frau Yvonne Kettner (Steuern)
Telefon +49 3535 482-253
Telefax +49 3535 482-120

Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
Telefon +49 3535 482-252
Telefax +49 3535 482-120

Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
Telefon +49 3535 482-262
Telefax +49 3535 482-120

3.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)





Zuständige Mitarbeiter

Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
Telefon +49 3535 482-307
Telefax +49 3535 482-120

Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
Telefon +49 3535 482-305
Telefax +49 3535 482-120

Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
Telefon +49 3535 482-302
Telefax +49 3535 482-120

Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
Telefon +49 3535 482-306
Telefax +49 3535 482-120

Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
Telefon +49 3535 3021

Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune

Voraussetzungen

  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.

Fachlich freigegeben durch

Amt Peitz und ZV Dikom

Fachlich freigegeben am

17.09.2024

Zuständigkeit

kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Ansprechpunkt

Ordnungsamt der jeweiligen Kommune

Formulare