Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Zuständige Stelle(n)
2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Bohnstädt (Anlagenbuchhaltung)
+49 3535 482-254
+49 3535 482-120Frau Barbara Gloel (Geschäftsbuchhaltung)
+49 3535 482-251
+49 3535 482-120Frau Yvonne Kettner (Steuern)
+49 3535 482-253
+49 3535 482-120Herr Ronny Mischke (Kommunale Umsatzsteuer)
+49 3535 482-252
+49 3535 482-120Frau Ines Stottmeyer (Geschäftsbuchaltung)
+49 3535 482-262
+49 3535 482-1203.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
+49 3535 482-305
+49 3535 482-120Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
+49 3535 482-302
+49 3535 482-120Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
+49 3535 482-306
+49 3535 482-120Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
+49 3535 3021
Volltext
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Fachlich freigegeben durch
Amt Peitz und ZV Dikom
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune