Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - Referat P 2 - Risikomanagement, Konrtollwesen

Adresse
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)

Volltext

Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie des Luftfahrerscheins
  • Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
  • Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
  • schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind

Voraussetzungen

Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen. 

Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.

Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.

Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

30 Werktage

Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer: 30 Werktage

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständigkeit

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

Ansprechpunkt

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

+49 335 60676-2101