Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle(n)
3.01-04 Bürgerservice / Einwohnermelde- und Personenstandswesen & Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Romy Bernhardt (Bürgerservice/Stellv. Wahlleiterin)
+49 3535 482-320
+49 3535 482-120Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Rita Heinrich (Bürgerservice/Personenstandswesen)
+49 3535 482-310
+49 3535 482-120Frau Kirsten John (Bürgerservice/Einwohnermeldewesen)
+49 3535 482-322
+49 3535 482-120Frau Linda Scholsching (Bürgerservice/Einwohnermelde- & Personenstandswesen)
+49 3535 482-320
+49 3535 482-120
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt