Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Zuständige Stelle(n)

3.01-04 Bürgerservice / Einwohnermelde- und Personenstandswesen & Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)



Zuständige Mitarbeiter

Frau Romy Bernhardt (Bürgerservice/Stellv. Wahlleiterin)
Telefon +49 3535 482-320
Telefax +49 3535 482-120

Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
Telefon +49 3535 482-307
Telefax +49 3535 482-120

Frau Rita Heinrich (Bürgerservice/Personenstandswesen)
Telefon +49 3535 482-310
Telefax +49 3535 482-120

Frau Kirsten John (Bürgerservice/Einwohnermeldewesen)
Telefon +49 3535 482-322
Telefax +49 3535 482-120

Frau Linda Scholsching (Bürgerservice/Einwohnermelde- & Personenstandswesen)
Telefon +49 3535 482-320
Telefax +49 3535 482-120

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt