Veranstaltungsanzeige/Veranstaltungsgenehmigung

Zuständige Stelle(n)

1.021 - Postdienste, Technik & Eventorganisation Bürgerzentrum

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ute Freywald (Postdienste, Technik & Eventorganisation Bürgerzentrum)
Telefon +49 3535 482-203
Telefax +49 3535 482-152

3.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz

Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)





Zuständige Mitarbeiter

Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
Telefon +49 3535 482-307
Telefax +49 3535 482-120

Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
Telefon +49 3535 482-305
Telefax +49 3535 482-120

Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
Telefon +49 3535 482-302
Telefax +49 3535 482-120

Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
Telefon +49 3535 482-306
Telefax +49 3535 482-120

Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
Telefon +49 3535 3021

Volltext

Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung  zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • allgemein Anzeige der Veranstaltung mit Angaben zum Veranstalter und zum Veranstaltungsverantwortlichen
  • gegebenenfalls Haftpflichtversicherung, Lageplan, Nutzungsvertrag, Aufstellungsplan, Sicherheitskonzept, Ausstellerverzeichnis, Sperr- und Verkehrszeichenplan, Streckenplan, Befähigungsschein und Erlaubnis nach Sprengstoffverordnung (bei Pyrotechnik), Bewachungsgewerbeanmeldung, Einsatzplanung Sicherheitsdienst, Freistellungsbescheid (vom Finanzamt)
  • gegebenenfalls sind weitere Anträge notwendig, wie zur Störung der Nachtruhe und/oder Benutzung von Tongeräten (§ 10, 11 LImschG), genehmigungspflichtiges Feuer (§ 7 LImschG), Sondernutzung (§18 BbgStrG), Gaststättengewerbe vorübergehend § 2 BbgGastG Gagev

Voraussetzungen

  • alle (Antrags-) Unterlagen einreichen
  • im Regelfall volljährig sein
  • bei Pyrotechnik der Klasse III oder IV fachliche, sachliche Eignung vorlegen (Befähigungsschein)
  • Nutzungsvereinbarung oder selbst Eigentümer des Grundstückes sein

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung.

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

In vielen Angelegenheiten müssen bzw. können andere Behörden angehört werden.

Fachlich freigegeben durch

Stadt Spremberg/Grodk

Fachlich freigegeben am

31.01.2024

Zuständigkeit

Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde