Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Elbe-Elster - Amt für Jugend, Familie und Bildung - Rechtliche Vertretung / Wirtschaftliche Jugendhilfe

Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Volltext

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
  • Es liegen Änderungen vor.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

30.07.2025;02.04.2026

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe

Ansprechpunkt

Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

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