Sonstige Annexleistungen Übernahme
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Jugend, Familie und Bildung - Rechtliche Vertretung / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
Volltext
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Diese sind abhängig von den Besonderheiten des konkreten Einzelfalles einzureichen und werden demgemäß vom zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abgefordert. Es gibt dafür keine allgemeingültigen Vorgaben.
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Verfahrensablauf
Wird vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe individuell gestaltet
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
;Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Weiterführende Informationen
Einmalige Leistungen sind die Ausnahme, da alle regelmäßig wiederkehrenden Bedarfe durch laufende Leistungen abgedeckt werden. Einmalige Leistungen beziehen sich auf im Voraus nicht berechenbare und nicht wiederkehrende Bedarfe.
Einmalige Leistungen können als Beihilfen oder als Zuschüsse gewährt werden. Über die Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßen Ermessen.
Hinweise (Besonderheiten)
U.a. bei § 27 in Verbindung mit § 33 sind grundsätzlich die Personensorgeberechtigten Inhaber des Anspruchs, da es sich um einen Annex-Anspruch zur Hilfe zur Erziehung handelt.