Liegenschaftsbuch Auskunft Einsicht

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Gebühr

Abgabe
10 EUR (FIX)

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg

Verfahrensablauf

Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.

Zuständigkeit

Landkreise und Kreisfreie Städte - Katasterbehörden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13

Voraussetzungen

Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.

Volltext

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail, persönlich, telefonisch)

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