Aufgrabung im öffentlichen Raum Erlaubnis

Zuständige Stelle(n)

4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Rene Kiepisch (Fachbereichsleitung, stellv. Bürgermeister)
Telefon +49 3535 482-420
Telefax +49 3535 482-130

Landkreis Elbe-Elster - Immobilienmanagement - Wegebaulastträger

Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Volltext

Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Straßenbaulasttäger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Recht und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühren gemäß kommunaler Satzung

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahme zu beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel verkehrsrechtliche Anordnungen.

Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Zeuthen

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Zuständigkeit

Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde