Jugendfalknerjagdschein Änderung

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Jagd- und Fischereibehörde

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Erforderliche Unterlagen

• Ausweis

• Jagdschein

• Falknerjagdschein

Voraussetzungen

• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein

• Änderung von Namen oder Wohnsitz

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Fristen

Eintragungen müssen umgehend nach der Änderung von Name und/oder Wohnsitz beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg

Fachlich freigegeben am

04.03.2025

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.