Sondernutzung für Grünflächen
Zuständige Stelle(n)
3.05-08 Ordnungsbehördliche Angelegenheiten & Brandschutz
Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nancy Friedel (Bürgerservice Gewerbeangelegenheiten & Ordnungsbehördlicher Außendienst)
+49 3535 482-307
+49 3535 482-120Frau Eileen Fröde (Ordnungsbehördlicher Rechtsangelegenheiten)
+49 3535 482-305
+49 3535 482-120Herr Michael Hartl (Brand- und Katastrophenschutz)
+49 3535 482-302
+49 3535 482-120Herr Dirk Laurig (Ordnungsangelegenheiten & Außendienst Vollstreckung)
+49 3535 482-306
+49 3535 482-120Herr Christopher Unger (Feuerwehr Herzberg (Elster))
+49 3535 3021Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
(Herzberg)
(Finsterwalde)
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Volltext
Grünflächensondernutzung und Genehmigungen im Überblick
Wenn Sie eine Grünfläche im Eigentum der Kommune nutzen möchten, die über die normale Nutzung hinausgeht, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Genehmigung. Dazu gehören beispielsweise:
- Aufgrabungen und Bohrungen auf den Grünflächen
- Das Errichten oder Unterhalten von festen oder mobilen Bauwerken, wie Kiosken, Bühnen, Baracken oder Containern
- Das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten oder ähnlichen Gegenständen
- Das Lagern von Baumaterial, Gerüsten oder anderen Gegenständen, die nicht direkt der Nutzung der Grünfläche dienen
- Das Durchführen von Veranstaltungen wie Schaustellungen, Sport- oder Werbeveranstaltungen
- Das Handeln, Anbieten oder Ausführen von Dienstleistungen auf den Grünflächen
- Die Nutzung der Grünflächen für gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen
- Das Befahren der Grünflächen mit Kraftfahrzeugen
Wichtig: Für diese Nutzungen ist eine Genehmigung erforderlich, und wir überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Auflagen. Nach der Nutzung sorgen wir auch dafür, dass die Grünflächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Wenn Sie eine solche Nutzung planen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständigen Stellen, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten. So tragen Sie dazu bei, unsere Grünflächen schön und gepflegt zu erhalten!
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag in schriftlicher Form
Voraussetzungen
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten der Firma, die die Arbeiten tatsächlich ausführen soll
- eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils
- Angaben über die geplante Nutzungsart und Dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze
- Angaben zur Wiederherrichtung der Grünfläche nach beendeter Nutzung. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahr für die Allgemeinheit oder im Unglücksfall kann der Antrag auch telefonisch zur sofortigen Bescheidung gestellt werden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
jeweilige Verwaltungsgebührensatzung der Kommune
Verfahrensablauf
Den schriftlichen Antrag stellen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung.
Fachlich freigegeben durch
Landeshauptstadt Potsdam
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Fachbereich Grünflächenunterhaltung ihrer Kommune