Zuschuss für Kita- und Klassenfahrten durch Grundschule/Kita beantragen

Zuständige Stelle(n)

1.3 - Kindertagesbetreuung & Qualitätsmanagement

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)


Zuständige Mitarbeiter

Frau Barbara Gloel (Kindertagesbetreuung Betreuungsleistungen)
Telefon +49 3535 482-116
Telefax +49 3535 482-152

Frau Doreen Klinkmüller (Kindertagesbetreuung Betreuungsleistungen)
Telefon +49 3535 482-331
Telefax +49 3535 482-152

Frau Danielle Runge (Kindertagesbetreuung Betreuungsleistungen)
Telefon +49 3535 482-332
Telefax +49 3535 482-152

Volltext

Für einen Zuschuss zu einer mehrtägigen Klassenfahrt für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für eine mehrtägige Gruppenfahrt einer Kindertageseinrichtung kann nach Maßgabe einer regionalen Richtlinie ein Antrag gestellt werden.

Den Antrag auf Förderung stellen die Klassenlehrerinnen oder die Klassenlehrer bzw. die Erzieherinnen oder die Erzieher unter Verwendung des Antragsformulars vor Beginn der Klassen- bzw. Gruppenfahrt beim Landkreis oder gegebenenfalls einer kreisfreien Stadt oder amtsfreien Gemeinde.

Eine Antragstellung nach bzw. mit Beginn der Klassen- bzw. Gruppenfahrt führt zum Ausschluss.

Der Antrag muss durch die jeweilige Leitung befürwortet sein. Mit der Antragstellung ist die Teilnehmerliste einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Gemäß Kreistagsbeschluss

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Teilnehmerliste
  • Buchungsbestätigung

Voraussetzungen

  • Antragssteller können nur Klassenlehrerinnen oder die Klassenlehrer bzw. Erzieherinnen oder die Erzieher von Grundschulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen sein
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Näheres regelt die regionale Richtlinie

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Der Zuschuss kann schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular ist zu verwenden. Nach Antragsprüfung erfolgt die Bescheiderteilung.

Die Antragsfrist ist zu beachten.

Fristen

Gemäß Regelung in regionaler Richtlinie

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Fachlich freigegeben durch

Landkreis Barnim

Fachlich freigegeben am

04.02.2026

Zuständigkeit

Landkreis oder gegebenenfalls kreisfreie Stadt oder amtsfreie Gemeinde