Wechsel des Bauleiters anzeigen
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
(Herzberg)
(Finsterwalde)
Volltext
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung über den Wechsel des Bauleiters in Textform.
Voraussetzungen
Der neue Bauleiter muss mit der Bauleitung des Bauvorhabens beauftragt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenart: kostenfrei
Verfahrensablauf
Mitteilung des Namens des Bauleiters an die untere Bauaufsichtsbehörde in Textform.
Der Name des Bauleiters wird in das System eingepflegt.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Fristen
Die Mitteilung ist bei Wechsel unverzüglich erforderlich.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.