Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Erbringung

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung

Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)

Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam

Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam

Volltext

Als Geschädigter erhalten Sie für anerkannte Schädigungsfolgen Leistungen der Krankenbehandlung nach den für die gesetzlichen Krankenkassen geltenden Grundsätzen.

Auch für Nichtschädigungsfolgen können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihr GdS mindestens 50 beträgt und keine anderweitige Absicherung besteht und ein Versagen für Sie eine unbillige Härte darstellen würde.

Sie, als Angehörige können ebenfalls Leistungen der Krankenbehandlung bekommen, wenn der GdS des Geschädigten mindestens 50 beträgt und Sie nicht anderweitig abgesichert sind und ein Versagen unbillig hart für Sie wäre.

Dasselbe gilt auch für Sie als Hinterbliebene.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Anerkennung einer Schädigungsfolge

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antrag ist kostenlos

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Fachlich freigegeben am

03.06.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung