Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen
Zuständige Stelle(n)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift
90343 Nürnberg
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Volltext
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.
Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.
Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.
- Öffnen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal und melden Sie sich an.
- Laden Sie die erforderlichen Nachweise als Scan hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen. Sie können im Bundesportal fehlende Informationen oder Dokumente zu einem bestehen Antrag nachreichen, zum Beispiel, wenn sich Ihre Wohnadresse ändert.
- Sie erhalten per Post oder digital einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Voraussetzungen
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:
- Sie Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen
-
oder Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt
- Hinweis: Der Betrag erhöht sich um 10 % bei einem und um 20 % bei 2 oder mehr Kindern, entsprechend den Regelungen des Einkommensteuergesetzes
- oder Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag müssen Sie einreichen:
-
aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld oder
- Grundsicherungsgeld oder
- Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder
- Gehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgelts
- gegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben
-
alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
- Bezug von Wohngeld oder
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder
- sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit
Fristen
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit wurden, müssen Sie dem BAMF unverzüglich mitteilen, wenn:
- Ihnen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden,
- die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder
- die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.