Ab dem 01.05.2025 treten Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft
Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Daher akzeptiert der Bürgerservice neu aufgenommene Lichtbilder von registrierten Fotodienstleistern. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt, der dann im Bürgerservice eingescannt wird, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Leider kann können aktuell im Bürgerservice keine eigene Lichtbilderfassung vor Ort angeboten werden, da der Bürgerservice bisher noch mit keinem Bildererfassungssystem beliefert wurde. Daher kann der Bürgerservice aufgrund einer Übergangsregelung weiterhin Papierlichtbilder akzeptieren. Diese Übergangsregelung findet allerdings nur Anwendung bis die Lieferung eines eigenen Lichtbilderfassungssystems erfolgt und wir werden dann umgehend an dieser Stelle auch weiter informieren.
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