Gültigkeit des erteilten SEPA-Lastschriftmandats für die neuen Winterdienstbescheide

03.​08.​2026

Information der Stadt Herzberg (Elster)

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

in den vergangenen Tagen erreichten die Stadtverwaltung vermehrt Anfragen, ob ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat auch für die neuen Winterdienstbescheide gilt.

 

Hierzu informieren wir Sie:

 

Ja. Sofern Sie der Stadt Herzberg (Elster) bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und dieses nicht widerrufen oder Ihre Bankverbindung geändert wurde, gilt das Mandat auch für die Abbuchung der Forderungen aus den neuen Winterdienstbescheiden.

 

Sie müssen in diesem Fall kein neues SEPA-Lastschriftmandat einreichen.

 

Ein neues Mandat ist lediglich erforderlich, wenn:

  • sich Ihre Bankverbindung geändert hat,

  • das bisherige Mandat widerrufen wurde oder

  • bislang noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde.

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Bei Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Herzberg (Elster) gern zur Verfügung.

 

Ihre
Stadtverwaltung Herzberg (Elster)

 

Bild zur Meldung: Bild KI generiert

Herzberg/Elster