Volksbegehren "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen"
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
29. August 2017 bis zum 28. Februar 2018
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Eintragungsraum:
Stadt Herzberg (Elster), Einwohnermeldeamt, 1. OG, Zi.-Nr.: 303, Markt 1, 04916 Herzberg (Elster).
Eintragungszeiten:
Mo. 07.30 – 12.00 Uhr & 13.00 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr & 13.00 – 15.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.00 Uhr & 13.00 - 15.30 Uhr
Fr. 07.30 - 11.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
03535/ 482-320 oder -322
Bei den Eintragungszeiten, die außerhalb der Sprechzeiten liegen, ist der Hintereingang des Rathauses zu benutzen. Bei Betätigung der Klingel wird den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zum Eintragungsraum gewährt.
Briefliche Eintragung:
Um die Verfahrensweise der brieflichen Eintragung zu vereinfachen, wird ein entsprechender Vordruck zur Beantragung der brieflichen Eintragung zur Verfügung gestellt. Dieser kann sowohl beim Einwohnermeldeamt angefordert, als auch unter Downloads heruntergeladen werden.
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden auf Antrag den Personen entgeltfrei durch die Abstimmungsbehörde übersandt. Die Eintragungsscheine dürfen frühestens am ersten Tag der Eintragungsfrist, Dienstag den 29. August 2017, erteilt und können von den Bürgerinnen und Bürgern bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist, Montag den 26. Februar 2018, 16 Uhr, beantragt werden. Der Eintragungsbrief muss spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist, Mittwoch den 28. Februar 2018 um 16 Uhr bei der zuständigen Abstimmungsbehörde eingehen.
Weitere Informationen zur Unterstützung des Volksbegehrens entnehmen Sie bitte den beigefügten Bekanntmachungen (Downloads).