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Schöffenwahl 2018

18. 01. 2018

Allgemeines:

 

Im Jahr 2018 findet erneut die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 statt. Da die Schöffinnen/Schöffen an der Urteilsfindung der Strafgerichte mitwirken, handelt es sich beim Schöffenamt um ein besonderes Ehrenamt.

 

Es werden aus der Stadt Herzberg (Elster) 4 Schöffinnen/Schöffen benötigt.

 

Im Zeitraum vom 16.08.2018 bis 15.10.2018 sind die Schöffinnen/Schöffen durch die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten für die fünfjährige Amtszeit ab dem 01.01.2019 zu wählen.

 

Wollen Sie Schöffin/Schöffe werden?

 

Ablauf:

 

Die Stadt Herzberg (Elster) muss hierfür rechtzeitig die Vorschlagslisten für die Schöffinnen/Schöffen aufstellen. Für diese Vorschlagslisten werden Kandidatinnen/Kandidaten gesucht, die zur Übernahme des Schöffenamtes bereit sind.

Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Anzahl der Personen, mithin 8 Personen enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) wird in ihrer Sitzung am 26.04.2018 über die Vorschlagsliste befinden.

Diese Liste wird danach eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen zu ermöglichen. Nach Ablauf der Einspruchszeit leitet die Stadt die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weiter. Der Schöffenausschuß des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda wählt aus den Bewerbern die benötigte Schöffenzahl aus.

Wer zur Schöffin/ zum Schöffen gewählt wurde, erhält zum Ende des Jahres 2018 eine Benachrichtigung vom Amtsgericht.

 

Voraussetzungen:

 

Die Ausübung des Schöffenamtes ist an verschiedene persönliche Voraussetzungen gebunden. So soll gemäß § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht zum Schöffenamt berufen werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,

  • bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat

  • bis zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Stadt Herzberg (Elster)

    wohnt,

  • in Vermögensverfall geraten ist,

  • aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet ist,

  • mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet

    ist.

 

Weiter kann in die Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden, wer

  • gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, oder

  • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicher-heitsdienstes der ehemaligen DDR tätig wär.

     

Aufgrund einer nachträglichen Änderung der Allgemeinen Verfügung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Ministerien dürfen auch Personen, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden, von denen die letzte noch andauert, als Schöffin/Schöffe tätig werden.

 

Grundsätzlich sollten Sie einige persönliche Fähigkeiten für dieses Amt mitbringen:

 

  • Berufs- und Lebenserfahrung,

  • Menschenkenntnis,

  • Soziales Verständnis,

  • Vorurteilsfreiheit,

  • Verantwortungsbewusstsein und Mut zum Richten über andere Menschen,

  • Eigene Meinungsvertretung und

  • Akzeptanz anderer Meinungen.

     

Haben Sie Interesse?

 

Dann bewerben Sie sich schnellstmöglich, spätestens bis zum 09.04.2018 und senden Sie Ihre Bewerbung an

 

Stadt Herzberg (Elster)

Hauptamt

Markt 1

04916 Herzberg (Elster).

 

Sie können sich auch von einem Verein oder einer Organisation vorschlagen lassen, diese Sie gern bei der Bewerbung unterstützen wollen.

 

Das entsprechende Bewerbungsformular mit vielen Hinweisen zum richtigen Ausfüllen ist beigefügt(beschreibbares PDF).

 

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Geburtsname,

  • Familienname,

  • Vorname,

  • Tag und Ort der Geburt,

  • Wohnanschrift und

  • Angabe des Berufs.

     

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03535/ 482 – 212 oder per E-Mail unter kuntze@stadt-herzberg.de zur Verfügung.

     

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. S. Kuntze

    Hauptamt

 
Herzberg/Elster