Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2020/2021
Sehr geehrte Eltern,
sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Im Folgenden geben wir Ihnen die Modalitäten und gesetzlichen Vorschriften zur Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule zur Kenntnis:
Beginn der Schulpflicht
Das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG), § 37 legt fest:
"(1) Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. ...
(3) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
(4) Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht."
Schulbezirk gemäß § 106 BbgSchulG
"(1) Für jede Grundschule ... wird der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig Schule ist ...
(2) ...Schulbezirke können sich überschneiden. ..."
In der gültigen "Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Herzberg (Elster) wurden für die Grundschulen der Stadt Herzberg Schulbezirke und Überschneidungsgebiete wie nachstehend festgelegt.
Bitte melden Sie an einem der folgenden Termine Ihr schulpflichtiges Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Schule an
Anmeldetermin:
Elsterlandgrundschule
11.02.2020, 07.00 bis 18.00 Uhr und
12.02.2020, 07.00 bis 16.00 Uhr
Johannes-Clajus-Grund- und Oberschule
11.02.2020, 07.00 bis 18.00 Uhr und
12.02.2020, 07.00 bis 16.00 Uhr
Achtung! Zur Anmeldung sind notwendig:
-
die Vorlage des Familienstammbuches oder der Geburtsurkunde
-
und ggf. die Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB
-
Negativattest gemäß § 58a SGB VIII vom Jugendamt des Geburtsortes
-
die Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und ggf. kompensatorischen Sprachförderung
-
Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
Sollte Ihr Kind keine Kindertagesstätte besuchen und von der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung befreit sein, bringen Sie bitte den entsprechenden Befreiungsnachweis in Form eines Betreuungsvertrages in einer Kita außerhalb des Landes Brandenburg oder den Nachweis über die Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren durch einen Logopäden mit.
Den Anmeldetermin müssen Sie gemeinsam mit Ihrem schulpflichtigen Kind wahrnehmen. Planen Sie für den Termin genügend Zeit ein.
Den Termin für die Schuluntersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung in der zuständigen Schule.
Sollte Ihnen die Wahrnehmung der vorgeschlagenen Termine aus wichtigem Anlass nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Grundschule in Verbindung.
Ihre Ansprechpartner sind:
Elsterlandgrundschule, Wilhelm-Pieck-Ring 9
Schulleiterin: Frau Nitzsche
Telefon: 03535/6001
„Johannes-Clajus“ Grund- und Oberschule, Kaxdorfer Weg 16
Schulleiterin: Frau Gebauer
Telefon: 03535/3117
Die Anmeldung Ihres Kindes in den städtischen Hort „Fit for Fun“ ist gleichzeitig zu den genannte Terminen vorzunehmen.
Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Herzberg (Elster)
I. Schulbezirk Elsterlandgrundschule
Albrecht-Dürer-Straße
Alte Prettiner Straße
Am Grünen Feld
An den Steinenden
An der Lanfter
An den Teichen
An der Schule
Anhalter Straße
Bickinger Straße
Breiter Weg
Büdinger Bogen
Dr.-Franz-Straße
Eckener Straße
Falkenberger Straße
Frauenhorster Straße
Friedrichslugaer Straße
Gartenstraße
Grochwitzer Linse
Grochwitzer Straße
Goethestraße
Hasenweg
Heilandstraße
Heinrich-Heine-Straße
Höxter Boden
Kastenbreite
Katharinenstraße
Leipziger Straße bis Mönchstraße
Lerchenweg
Lugstraße
Mahdeler Weg
Mittelstraße
Mühlenweg
Neunaundorfer Straße
Palombinistraße
Richard-König-Straße
Schillerstraße
Schlossallee
Schloßstraße
Soester Weg
Uferstraße
Weidenweg
Wilhelm-Pieck-Ring
Ortsteile
Buckau Fermerswalde
Gräfendorf Löhsten
Mahdel Rahnisdorf
Züllsdorf Arnsnesta
Borken Osteroda
Redlin Friedersdorf
- alle integrativ zu beschulenden Kinder
II. Schulbezirk Grund-und Oberschule Herzberg „Johannes Clajus"
Am Anger
Am Sender
Am Mühlweg
An der Mauer
Berliner Straße
Badstraße
Clara-Zetkin-Straße
Dresdner Straße
Finkenherd
Frankfurter Straße
Huths Gäßchen
Im Winkel
Kaxdorfer Weg
Lange Straße
Lausitzer Straße
Leipziger Straße ab Mönchstraße
Lindenstraße
Ludwig-Jahn-Straße
Mühlstraße
Nordpromenade ab Mönchstraße
Osterodaer Straße
Pfeiffergasse
Radelandweg
Schanzenweg
Schliebener Straße
Schwarzer Weg
Straße der Jugend
Südpromenade
Zur Berliner Straße
- alle körperbehinderten zu beschulende Kinder
III. Überschneidungsgebiet
Apothekergasse, Feldstraße, Friedrich-Engels-Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Kirchstraße, Klosterstraße, Magisterstraße, Markt, Mauerstraße, Mönchstraße, Neumanns Gäßchen, Neumarkt, Nixweg, Nordpromenade, Plan, Rosa-Luxemburg-Straße, Torgauer Straße, Uebigauer Straße