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Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2020/2021

10. 01. 2020

Sehr geehrte Eltern,

sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Im Folgenden geben wir Ihnen die Modalitäten und gesetzlichen Vorschriften zur Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule zur Kenntnis:

Beginn der Schulpflicht

Das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG), § 37 legt fest:

"(1) Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. ...

(3) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

(4) Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht."

Schulbezirk gemäß § 106 BbgSchulG

"(1) Für jede Grundschule ... wird der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig Schule ist ...

(2) ...Schulbezirke können sich überschneiden. ..."

In der gültigen "Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Herzberg (Elster) wurden für die Grundschulen der Stadt Herzberg Schulbezirke und Überschneidungsgebiete wie nachstehend festgelegt.

 

 

Bitte melden Sie an einem der folgenden Termine Ihr schulpflichtiges Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Schule an

 

Anmeldetermin:

 

Elsterlandgrundschule

11.02.2020, 07.00 bis 18.00 Uhr und

12.02.2020, 07.00 bis 16.00 Uhr

 

Johannes-Clajus-Grund- und Oberschule

11.02.2020, 07.00 bis 18.00 Uhr und

12.02.2020, 07.00 bis 16.00 Uhr

 

Achtung! Zur Anmeldung sind notwendig:

  • die Vorlage des Familienstammbuches oder der Geburtsurkunde

  • und ggf. die Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

  • Negativattest gemäß § 58a SGB VIII vom Jugendamt des Geburtsortes

  • die Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und ggf. kompensatorischen Sprachförderung

  • Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

Sollte Ihr Kind keine Kindertagesstätte besuchen und von der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung befreit sein, bringen Sie bitte den entsprechenden Befreiungsnachweis in Form eines Betreuungsvertrages in einer Kita außerhalb des Landes Brandenburg oder den Nachweis über die Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren durch einen Logopäden mit.

 

Den Anmeldetermin müssen Sie gemeinsam mit Ihrem schulpflichtigen Kind wahrnehmen. Planen Sie für den Termin genügend Zeit ein.

 

Den Termin für die Schuluntersuchung erhalten Sie bei der Anmeldung in der zuständigen Schule.

 

Sollte Ihnen die Wahrnehmung der vorgeschlagenen Termine aus wichtigem Anlass nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Grundschule in Verbindung.

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Elsterlandgrundschule, Wilhelm-Pieck-Ring 9

Schulleiterin: Frau Nitzsche

Telefon: 03535/6001

 

„Johannes-Clajus“ Grund- und Oberschule, Kaxdorfer Weg 16

Schulleiterin: Frau Gebauer

Telefon: 03535/3117

 

Die Anmeldung Ihres Kindes in den städtischen Hort „Fit for Fun“ ist gleichzeitig zu den genannte Terminen vorzunehmen.

 

Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen in der Stadt Herzberg (Elster)

I. Schulbezirk Elsterlandgrundschule

Albrecht-Dürer-Straße

Alte Prettiner Straße

Am Grünen Feld

An den Steinenden

An der Lanfter

An den Teichen

An der Schule

Anhalter Straße

Bickinger Straße

Breiter Weg

Büdinger Bogen

Dr.-Franz-Straße

Eckener Straße

Falkenberger Straße

Frauenhorster Straße

Friedrichslugaer Straße

Gartenstraße

Grochwitzer Linse

Grochwitzer Straße

Goethestraße

Hasenweg

Heilandstraße

Heinrich-Heine-Straße

Höxter Boden

Kastenbreite

Katharinenstraße

Leipziger Straße bis Mönchstraße

Lerchenweg

Lugstraße

Mahdeler Weg

Mittelstraße

Mühlenweg

Neunaundorfer Straße

Palombinistraße

Richard-König-Straße

Schillerstraße

Schlossallee
Schloßstraße
Soester Weg
Uferstraße
Weidenweg
Wilhelm-Pieck-Ring

 

Ortsteile

Buckau                                                                       Fermerswalde

Gräfendorf                                                                 Löhsten

Mahdel                                                                       Rahnisdorf

Züllsdorf                                                                    Arnsnesta

Borken                                                                       Osteroda

Redlin                                                                        Friedersdorf

 

- alle integrativ zu beschulenden Kinder

 

II. Schulbezirk Grund-und Oberschule Herzberg „Johannes Clajus"

Am Anger

Am Sender

Am Mühlweg

An der Mauer

Berliner Straße

Badstraße

Clara-Zetkin-Straße

Dresdner Straße

Finkenherd

Frankfurter Straße

Huths Gäßchen

Im Winkel

Kaxdorfer Weg

Lange Straße

Lausitzer Straße

Leipziger Straße ab Mönchstraße

Lindenstraße

Ludwig-Jahn-Straße

Mühlstraße

Nordpromenade ab Mönchstraße

Osterodaer Straße

Pfeiffergasse
Radelandweg
Schanzenweg
Schliebener Straße

Schwarzer Weg
Straße der Jugend

Südpromenade

Zur Berliner Straße

 

- alle körperbehinderten zu beschulende Kinder

 

III. Überschneidungsgebiet

Apothekergasse, Feldstraße, Friedrich-Engels-Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Kirchstraße, Klosterstraße, Magisterstraße, Markt, Mauerstraße, Mönchstraße, Neumanns Gäßchen, Neumarkt, Nixweg, Nordpromenade, Plan, Rosa-Luxemburg-Straße, Torgauer Straße, Uebigauer Straße

 

 
Herzberg/Elster