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Erste an Corona COVID-19 Erkrankte im Landkreis Elbe-Elster

11. 03. 2020

Im Landkreis Elbe-Elster gibt es nun auch die ersten an Corona COVID-19 Erkrankten. Drei Männer wurden am 10. März positiv auf das neuartige Coronavirus (zweimal in Elsterwerda, einmal Sonnewalde) getestet. Sie befinden sich in häuslicher Quarantäne und werden ambulant medizinisch betreut.

Das Gesundheitsamt ermittelt und kontaktiert derzeit alle engen Kontaktpersonen der Erkrankten. Um das Risiko möglicher Folgeinfektionen so niedrig wie möglich zu halten, müssen diese Kontaktpersonen für die Dauer der möglichen Inkubationszeit (14 Tage) in häuslicher Quarantäne verbleiben. Dazu werden sie aktiv überwacht und müssen bei Symptomen telefonisch Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen. Bisher wurden 18 Kontaktpersonen ermittelt und kontaktiert. Die Ermittlungen dauern an.

Momentan sind darüber hinaus, nach aktueller Einschätzung, keine weiteren Maßnahmen notwendig.

 

Hier erhalten Bürger Informationen

 

Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19) geben zum Beispiel die Unabhängige Patientenberatung Deutschland unter 0800 011 77 22 und das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 346 465 100 nähere Auskunft. Antworten auf Fragen finden Bürger auch unter

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

Bei spezifischen Fragen zur eigenen Gesundheit ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner oder der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 am Abend und an Wochenenden.

 

Bei Unsicherheit Griff zum Telefon

 

Rückkehrer aus Risikogebieten (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)

oder Menschen, die Kontakt zu einem Corona-Virus-Infizierten hatten, und entsprechende Krankheitssymptome wie z. B. trockenen Husten und Fieber aufweisen, sollten  Kontakt mit ihrem Hausarzt aufnehmen. Diese Erkrankten sollten ihren Hausarzt zunächst nur telefonisch kontaktieren und nicht in die Praxis gehen. Mit dem Arzt werden dann die weiteren Schritte besprochen. Je nach Fall erfolgen dann konkrete Absprachen zum weiteren Vorgehen mit dem Gesundheitsamt des Landkreises.

In begründeten Verdachtsfällen wird eine Virusdiagnostik durch den behandelnden Arzt durchgeführt.

 

Wann liegt ein begründeter Verdachtsfall vor

 

Das Robert-Koch-Institut definiert klar, welche Voraussetzungen für einen begründeten Verdachtsfall vorliegen müssen.

Ein begründeter Verdachtsfall liegt ausschließlich vor, wenn:

1.       die oder der Betroffene Symptome aufweist UND Kontakt mit einem bestätigten SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus)-Erkrankten hatte

und/oder

2. die oder der Betroffene Symptome aufweist UND sich bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem vom Robert-Koch Institut definierten Risikogebiet (siehe www.rki.de) aufgehalten hat.

 

Wie kann ich mich schützen


Den besten Schutz vor einer Viruserkrankung bieten regelmäßiges und intensives Waschen der Hände, ausreichend Abstand zu anderen Menschen, auf das Händeschütteln, Umarmungen und Küssen zu verzichten sowie Husten und Niesen in die Armbeuge.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Torsten Hoffgaard

Pressereferent des Landkreises Elbe-Elster

 
Herzberg/Elster