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Bekanntmachung der Stadt Herzberg (Elster) – Berliner Straße 32B

21. 10. 2020

Bekanntmachung der Stadt Herzberg (Elster)

 

über das Inkrafttreten der Satzung  

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 „Berliner Straße 32 B“ der Stadt Herzberg (Elster)

 

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Berliner Straße 32 B“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 49/1 der Flur 5 Gemarkung Herzberg.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie der Artenschutzrelevanzprüfung.

 

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 tritt mit dieser Veröffentlichung in Kraft.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung kann im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg (Elster), Uferstraße 6, während der Dienstzeiten: 

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 07:00–16:00 Uhr 

Dienstag: 07:00–18.00 Uhr 

Freitag: 07:00–11.30 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Jedermann kann den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort verzeichneten  Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Herzberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Herzberg (Elster), 01.10.2020

 

Gez. Karsten Eule-Prütz

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Berliner Straße 32 B

Herzberg/Elster