Bekanntmachung der Stadt Herzberg (Elster) – Alte Prettiner Straße
Bekanntmachung der Stadt Herzberg (Elster)
über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38
„Wohngebiet und großflächiger Einzelhandel an der Alten Prettiner Straße“
der Stadt Herzberg (Elster)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Wohngebiet und großflächiger Einzelhandel an der Alten Prettiner Straße“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Wohngebietes und die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels geschaffen werden.
Dabei teilt sich das Plangebiet wie folgt auf: Der nördliche Teil des Plangebietes (nördlich der Alten Prettiner Straße), der derzeit als landwirtschfltiche Fläche genutzt wird, soll für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser entwickelt werden. Südlich der Leipziger Straße ist die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels angedacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 ist im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 91/2 tw., 91/3 tw., 104/1, 104/2, 106/5, 106/7, 312 tw., 486 tw., 487, 489 tw., 693, 694, 695, 696, 697, 698, 699, 770 tw., 771 tw. der Flur 18 in der Gemarkung Herzberg.
Herzberg (Elster), den 06.10.2020
gez. K. Eule-Prütz
Bürgermeister
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