Kindertagesbetreuung - Informationen zur Elternbeitragsentlastung 2023/2024
27.01.2023
Liebe Eltern,
am 16. Dezember 2022 hatte der Landtag beschlossen, alle Familien mit niedrigerem Einkommen durch eine Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit und eine Begrenzung der Höchstbeiträge zu entlasten.
Das bedeutet:
Eltern, deren Kind sich im Vorschuljahr befindet, zahlen weiterhin keinen Elternbeitrag
Eltern, die Transferleistungen erhalten bzw. über ein Jahreseinkommen bis 20.000 € verfügen, sind vom Elternbeitrag weiterhin befreit
NEU Eltern, die über ein Jahreseinkommen bis 35.000 € verfügen, zahlen ab 01.01.2023 bis 31.12.2024 keinen Elternbeitrag mehr
NEU Elternbeiträge von Eltern, die über ein Jahreseinkommen über 35.000 € bis 55.000 € verfügen, werden ab 01.01.2023 bis 31.12.2024 begrenzt
Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
Einkommensnachweise 2022 (Lohnsteuerbescheid, monatliche Lohnbescheinigungen, Bescheid über Elterngeld, Krankengeld u.ä.)
erhaltene Unterhaltsbezüge, zu leistende Unterhaltszahlungen
Bescheide über ALG I, ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylleistungen
Zur Prüfung des Betreuungsumfanges reichen Sie bitte folgende Nachweise ein:
Arbeitgebernachweis, Nachweis über Erwerbssuche, Aus- oder Fortbildung
Nachweis über einen besonderen Erziehungsbedarf
Weitere Informationen zur Elternbeitragsbefreiung können Sie dem Informationsschreiben entnehmen.
Ein Musterbescheid für Kita und Hort sowie eine Vorlage für den Nachweis der Berufstätigkeit stehen Ihnen ebenfalls zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihre Ansprechpartner/innen der Stadt Herzberg (Elster):