Sag NEIN zu Plastik - Mehrweg nutzen

13. 02. 2023

Egal, ob Sie ein Café, ein Restaurant, einen Lieferdienst, eine Bäckerei betreiben oder nur Kunde sind: Wenn Getränke oder Essen zum Mitnehmen angeboten werden, ist der Gastronom ab dem 01.01.2023 verpflichtet ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis anzubieten. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 80 qm und maximal fünf Mitarbeitenden.

 

Am 13. Februar werden dazu Vortragende von "plastikfreie Stadt" eingeladen, um das Gesetz aber auch Mehrwegangebote vorzustellen. Geladen sind Gastronomen sowie alle interessierten Bürger. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

 

Mehrwegpflicht_klein

 

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Herzberg/Elster