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Der Rechtsstaat braucht Sie - Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!

15. 03. 2023

Im Jahr 2023 findet erneut die Wahl der Schöffinnen/Schöffen (Erwachsenen- und Jugendschöffen) für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. Da die Schöffinnen/Schöffen an der Urteilsfindung der Strafgerichte mitwirken, handelt es sich beim Schöffenamt um ein besonderes Ehrenamt.

 

Wichtige Unterscheidung!

 

  1. Die Stadt Herzberg (Elster) kümmert sich um die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen! Es werden aus der Stadt Herzberg (Elster) 4 Schöffinnen/Schöffen benötigt. Im Zeitraum vom 16.08.2023 bis 08.10.2023 sind die Schöffinnen/Schöffen durch die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten für die fünfjährige Amtszeit ab dem 01.01.2024 zu wählen.
  2. Der Landkreis Elbe-Elster ist der Ansprechpartner für die Jugendschöffen! (Bewerbungsschluss für Interessenten ist der 15.03.2023)

 

Wollen Sie Schöffin/Schöffe werden?

 

Die Stadt Herzberg (Elster) muss hierfür rechtzeitig die Vorschlagslisten für die Schöffinnen/Schöffen aufstellen. Für diese Vorschlagslisten werden Kandidatinnen/Kandidaten gesucht, die zur Übernahme des Schöffenamtes bereit sind.

Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Anzahl der Personen, mithin 8 Personen enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) wird in ihrer Sitzung am 04.05.2023 über die Vorschlagsliste befinden.

 

Diese Liste wird danach eine Woche, vom 08.05. - 15.05.2023, öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen zu ermöglichen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Nach Ablauf der Einspruchszeit leitet die Stadt die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weiter. Die Aufstellung der Vorschlagslisten muss bis zum 31.05.2023 abgeschlossen sein. Der Schöffenausschuß des Amtsgerichtes Bad Liebenwerda wählt aus den Bewerbern die benötigte Schöffenzahl aus.

 

Wer zur Schöffin/ zum Schöffen gewählt wurde, erhält zum Ende des Jahres 2023 eine Benachrichtigung vom Amtsgericht.

 

Haben Sie Interesse?

 

Dann bewerben Sie sich schnellstmöglich, spätestens bis zum 24.04.2023, 18 Uhr und senden Sie Ihre Bewerbung

 

  • per E-Mail an oder
  • per Post bzw. Einwurf in den Briefkasten an Stadt Herzberg (Elster), Fachbereich Zentrale Steuerung & Services sowie Familie & Bildung, Titel: Schöffenwahl 2023, Markt 1, 04916 Herzberg (Elster)
  • oder geben Sie uns Ihre Bewerbung persönlich im Rathaus ab bei Frau Stephanie Kuntze, 1. OG, Zimmer Nr. 2.7, Kontakt: 03535/482.210 od. 0173/7851173

 

Sie können sich auch von einem Verein oder einer Organisation vorschlagen lassen, diese Sie gern bei der Bewerbung unterstützen wollen.

 

Bewerbungsformular

 

Das entsprechende Bewerbungsformular mit vielen Hinweisen zum richtigen Ausfüllen finden Sie HIER!

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und auch über unsere Social Media Kanäle (Facebook & Instagram) sowie in der Herzberg-App.

 

Die Bewerbung soll enthalten:

  • Geburtsname,
  • Familienname,
  • Vorname,
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Wohnanschrift und
  • Angabe des Berufs.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03535/ 482 210 od. 0173/7851173 oder per E-Mail unter zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Stephanie Kuntze

 

 

Bild zur Meldung: Der Rechtsstaat braucht Sie - Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!

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Der Rechtsstaat braucht dich - Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben! (15. 03. 2023)

Urheberrecht:

Bundesministerium der Justiz