Verlängerung Sanierungssatzung für die „Altstadt Herzberg (Elster)“

04. 01. 2022

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer Sitzung am 21.12.1995 mit Beschluss-Nr. 01_95101 die Sanierungssatzung für die „Altstadt Herzberg (Elster)“, dazugehörig der historische Stadtkern, die Torgauer Vorstadt und die Schliebener Vorstadt, beschlossen.

 

Seit dem 13.07.1996 ist die Sanierungssatzung rechtskräftig, mit der die Stadt für den Zeitraum der Altstadtsanierung die Anwendung des sog. „Besonderen Städtebaurechts“ (§§ 136 bis 164b BauGB) begründet. Die Satzung dokumentiert das öffentliche Interesse an der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung der Sanierung der Altstadt, um dort festgestellte bauliche und städtebauliche Missstände zügig zu beheben. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme von 15 Jahren aus, wobei Abweichungen möglich sind. Diese Vorschrift wurde mit Änderung des BauGB im Jahr 2007 eingeführt. Für die vorliegende Sanierungssatzung „ Altstadt Herzberg (Elster) “, die in 1996 in Kraft getreten ist, ist daher die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB maßgeblich. Hiernach sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden, spätestens zum 31.12.2021 aufzuheben, es sei denn, es wird entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt.

 

Da die aktuelle Sanierungssatzung der Stadt Herzberg (Elster) vor 2007 bekannt gemacht worden ist, muss zur Weiterführung der Sanierung die Durchführungsfrist mit Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung verlängert werden. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist die Sanierungsfrist bis zum 31.12.2030 zu verlängern, um wesentliche Vorhaben zur Erreichung der Sanierungsziele vollständig umzusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat nunmehr in ihrer Sitzung am 02.12.2021 mit Beschluss-Nr. SVV 01_21035 vom 19.10.2021 die Verlängerung der Sanierungssatzung für die „Altstadt Herzberg (Elster) gemäß § 142 Abs. (3)  BauGB bis zum 31.12.2030 beschlossen.

 

Die Inhalte der Sanierungssatzung und der Verlängerung können Sie folgendenden Dokumenten entnehmen:

 

Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Herzberg (Elster):

 

Frau Heidrun Reichelt

Team 4.1 - Bau- und Planungsangelegenheiten

Bereich: SB Stadtsanierung/ Städtebauförderung

Sitz: Uferstraße 6 in 04916 Herzberg (Elster)

Raum 2.12

Tel.: 03535/482-411

Fax: 03535/482-130

E-Mail:

 

Bild zur Meldung: Verlängerung Sanierungssatzung für die „Altstadt Herzberg (Elster)“

Herzberg/Elster