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Tierparkordnung

Jeder Besucher betritt den Tierpark auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Tierparkes haftet nur bei Schäden, die von Mitarbeitern grob fahrlässig oder unter Vorsatz verursacht werden. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Tierpark. Wird ihr Zutritt hiervon abweichend geduldet, so geschieht dies ohne jegliche Übernahme einer Aufsicht-, Haftungs- oder Fürsorgepflicht.

 

Eltern übernehmen die Ersatzpflicht für alle Schäden, die von ihren Kindern verursacht werden.

Es ist grundsätzlich untersagt, Tiere zu stören oder zu gefährden, Einfriedungen zu übersteigen und eingehegte Anlagen zu betreten. Geben Sie den Tieren kein von zu Hause mitgebrachtes Futter. Beziehen Sie Futter ausschließlich an unseren Futterautomaten.

Mitgebrachtes Futter deponieren Sie bitte in am Hauptweg aufgestellte Futtertonnen.

 

Verlassen Sie die Parkwege nicht. Steigen Sie unseren Tieren nicht nach, wenn sie sich in die Freifläche zurückziehen, um Ruhe zu haben. Werfen Sie Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Das Fahrradfahren im Tierparkgelände ist verboten. Fahrräder sind im Fahrradständer abzustellen. Das Mitführen von Hunden ist im Tierpark nicht gestattet. Den Anweisungen des Tierparkpersonals ist Folge zu leisten. Eine Verletzung der Tierparkordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden.

 

M. Oecknigk
Bürgermeister