Volksbegehren "Sandpisten"
Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung (elektronischer Beantragungsschein) auf den Eintragungsscheinen beim
Team Bürgerservice/Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss Rathaus (Zugang ausgeschildert) unterstützt werden.
Telefonische Erreichbarkeit: 03535/ 482-115
E-Mail-Adresse:
Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).
Gemäß § 17 Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Bekanntmachung der Abstimmungsbehörde.
Hinweis: Ausweitung der Öffnungszeiten (siehe Information):
Mo: 07.00 bis 15.00 Uhr
Di: 07.00 bis 18.00 Uhr
Mi: 07.00 bis 14.00 Uhr
Do: 07.00 bis 16.00 Uhr
Fr: 07.00 bis 12.00 Uhr
Direkt zur Volksinitiative erhalten Sie auf der Webseite www.sandpisten.de hilfreiche Informationen und die Hintergründe für die Durchführung des Volksbegehrens. Zudem können Sie die Beantragung der Briefeintragungsunterlagen für die Amtseintragung vollziehen.
Abstimmungsbehörde:
Stadt Herzberg (Elster)
Ansprechpartnerin Frau Stephanie Kuntze
Tel.: 03535/482-210
E-Mail:
Sitz: Rathaus, 1. OG, Flur rechts, Zugang über 1. Tür links