Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Planungshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Stadt Herzberg (Elster)
Die Flächenausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) wird über die kommunale Bauleitplanung gesteuert. Bauplanungsrechtlich gelten sie als nicht privilegierte Vorhaben. Das über eine Planungshilfe - in Form eines Kriterienkatalog - geregelte Ausweisen geeigneter Flächen kann öffentlichen Entscheidungsträgern behilflich sein, Anfragen von Investoren angemessen zu bewerten. Die Entwicklung eines solchen Kriterienkatalogs erfolgte über zwei aufeinanderfolgende Treffen eines dafür gebildeten Arbeitskreises aus Verwaltung und Abgeordneten.
Antragsteller/innen, die eine PV-FFA im Gebiet der Stadt Herzberg (Elster) aufstellen wollen, können diese Planungshilfe als Grundlage ihrer Planung nutzen. Zudem kann die zur Verfügung gestellte Checkliste für die Antragstellung genutzt werden.
Informationen zur Vorgehensweise für Antragsteller
Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) zählen nicht zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 des BauGB. Die Kommune steuert daher mit der Aufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans die bebaubare Fläche für PV-FFA.
Der Kriterienkatalog soll eine Bewertungshilfe für die Flächeneignung darstellen. Das Ziel sollte sein, negative Umweltauswirkungen, Akzeptanzprobleme und Raumnutzungskonflikte zu vermeiden. Grundlegend besteht der Kriterienkatalog aus drei Teilbereichen: Ausschlusskriterien, Gunstmerkmale und negative Abwägungskriterien.
Ausschlusskriterien weisen auf ein hohes Konfliktpotential bzw. auf rechtliche Festlegungen hin, welche eine Bebauung der untersuchten Fläche mit PV-FFA ausschließen. Jene Kriterien sind daher als Eignungsprüfung zu verstehen, da eine weitere Bewertung der Fläche irrelevant wird, insofern mind. eines der Ausschlusskriterien auf die Fläche zutrifft.
Wird die untersuchte Fläche als geeignet eingestuft, folgt die Abwägung von Gunstmerkmalen (vornehmliche Errichtung PV-FFA) und negativen Abwägungskriterien (voraussichtliche Konflikte) gemäß Bewertungsmatrix.
Nach der Bewertung gemäß Anhang A erfolgt die Vorstellung der Projekte im Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss (BWUA) der Stadt Herzberg (Elster). Durch ein unverbindliches Votum wird der Projektidee eine Zu- oder Absage erteilt. Bei positiver Wertung des Gremiums kann im Anschluss das Unternehmen/ der Eigentümer einen Antrag auf Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellen. Das Votum des BWUAs auf Grundlage der Bewertungsmatrix ist jedoch keine Gewährleistung für einen bestätigten Aufstellungsbeschluss.