Schiedsstelle

1

Schlichten statt Richten!

 

Die Schiedsstelle der Stadt Herzberg (Elster) ist eine bürgernahe Einrichtung, diese von den ehrenamtlichen Schiedspersonen nach bestem Wissen und Gewissen geführt wird.

 

Sie haben Streit?

Dann wenden Sie sich an unsere Schiedsstelle.

Sie zeigt erfolgreiche Wege zur nachhaltigen Streitschlichtung auf!

 

Ansprechpartner*innen:

Schiedsperson: Herr Dr. Franz Graßmann

Stellvertretende Schiedsperson: Frau Silke Hensel

 

Erreichbar über: Stadt Herzberg (Elster) - Schiedsangelegenheiten -Markt 1, 04916 Herzberg (Elster),

Tel.: 03535/482-210, Fax: 03535/482-120, E-Mail:

2 (2)
3 (2)
4 (2)

Die Aufgaben der Schiedsstelle

 

Die Schiedspersonen agieren als neutrale Streitschlichter. Sie führen die Vermittlungsgespräche mit den beteiligten Parteien, orientiert an den Regeln der Mediation. Der direkte Sachverhalt steht im Vordergrund. Die individuellen Bedürfnisse beider Parteien werden ebenfalls berücksichtigt.

 

Das Ziel des Vermittlungsgespräches ist es, die entstandenen Konflikte zwischen den Parteien nachhaltig und dauerhaft beizulegen. So kann den Bürgerinnen und Bürgern der Gang zum Gericht erspart werden.

Falls eine Konfliktlösung bzw. eine Schlichtung nicht herbeigeführt werden kann, ist zumindest ein respektvoller Umgang zwischen den Beteiligten erreichbar.

 

Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Verhandlung der Schiedsstelle wird protokolliert und ist rechtsverbindlich. Bei einer Schiedsverhandlung fallen nur geringe Verfahrens- und Sachkosten an. Bei einem Vergleich können sich die beteiligten Personen die Kosten sogar teilen.

 

5

Wie verläuft eine Verhandlung bei der Schiedsstelle?

 

Die Bürgerinnen und Bürger, die einen Streit schlichten wollen, können einen Antrag für eine Schiedsverhandlung bei der Schiedsperson stellen. Zu dieser Verhandlung werden durch die Schiedsperson Antragsteller und Antragsgegner geladen.

Beide Parteien haben persönlich zu erscheinen.

 

Gemeinsam, mit Unterstützung der Schiedsperson, wird eine mögliche Lösung für den Streitfall erarbeitet.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich und wird meist in den Räumen der Stadt Herzberg (Elster) durchgeführt. Ziel der Verhandlung ist, eine gütliche Einigung der Parteien zu erzielen. Der Streit soll bestmöglich mit einem Vergleich endgültig beendet werden.

 

Bei der Schiedsstelle werden die Streitfälle nicht nach ihrem Streitwert behandelt, sondern mit einer festen Verfahrensgebühr zuzüglich der anfallenden Sachkosten (z.B. Porto- und Schreibauslagen) berechnet.

3
4
2

Folgende Bereiche gehören zur Streitschlichtung

 

Zivilrechtlich… Strafrechtlich… Häufige Konfliktthemen...          
Nachbarrechtliche Streitigkeiten Beleidigung Lärm
Vermögensrechtliche Ansprüche Körperverletzung Bäume, Hecken, Wurzeln
Schadensersatz Sachbeschädigung Grenzabstand
Schmerzensgeld Hausfriedensbruch Sachbeschädigung
  Bedrohung etc.
  Verletzung des Briefgeheimnisses  

 

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

 

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331/866 30 03
Fax: 0331/866 30 83
E-Mail:
Internet: www.mdjev.brandenburg.de

 

Publikation: Auf gute Nachbarschaft

 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS)

Bezirksvereinigung Cottbus

Prümerstraße 2, 44787 Bochum

Tel.: 0234/588 97-0

Fax.: 0234/588 97-19

E-Mail:

www.bds-cottbus.de

 

Beim zuständigen Amtsgericht in Bad Liebenwerda

Burgplatz 4, 04924 Bad Liebenwerda
Tel: 035341 60 4-0
Fax:
035341 12 12 9 (Rechtssachen), 035341 604-111 (Verwaltung)

 

Bei Ihrem Polizeirevier vor Ort

Falkenberger Straße 19
04916 Herzberg (Elster)

Telefon (allgemein): 03535 42-0

Fax: 03535 42-1222

durchgehend geöffnet