Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Jagd- und Fischereibehörde

Übergeordnete Einheit: Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung

Als untere Jagdbehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde zugewiesen sind.

Aufgaben Jagdbehörde:

Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind. Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür  bestimmte Qualifikationen nachweisen.

Aufgaben Fischereibehörde: 

Anglerprüfungen im Landkreis Elbe-Elster

Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:

Anschrift: Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 46-4404
(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
+49 3535 46-4419
(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefax: +49 3535 46-4448
E-Mail:
Homepage: Hompage
Elbe-Elster DIGITAL
Sprechzeiten:
  • DI: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
  • DO: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

oder nach Terminvereinbarung

Angebotene Dienstleistungen

Nachgeordnete Verwaltungseinheiten