2.1 - Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern

Übergeordnete Einheit: 2.0 - Fachbereich Zentrale Finanzleistungen

Das Team 2.1 – Haushalt, Bilanzbuchhaltung & Steuern ist Bestandteil des Fachbereichs 2.0 – Zentrale Finanzleistungen. Es bündelt zentrale Aufgaben der kommunalen Haushaltswirtschaft, des Rechnungswesens und der Steuerverwaltung. Das Team sorgt dafür, dass Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Verpflichtungen der Stadt vollständig, nachvollziehbar und nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst werden.

Die Arbeit umfasst sowohl verwaltungsinterne Steuerungs- und Buchhaltungsaufgaben als auch direkte Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Unternehmen.

Zu den Arbeitsbereichen gehören insbesondere:

Das Sachgebiet 2.2 – Kasse, Mahnwesen & Vollstreckung wird gesondert beschrieben. Fragen zu bereits geleisteten Zahlungen, offenen Forderungen, Mahnungen, Ratenzahlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen sind deshalb unmittelbar an die Stadtkasse beziehungsweise das Sachgebiet 2.2 zu richten.

Haushaltsplanung und Haushaltssteuerung

Das Team wirkt maßgeblich an der Aufstellung und Ausführung des städtischen Haushaltsplans mit. Es führt die Planungsdaten der Fachbereiche zusammen, prüft die Haushaltsansätze und bereitet die erforderlichen Unterlagen für die Verwaltungsleitung, die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung vor.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

Damit unterstützt das Team eine rechtmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Verwendung der städtischen Finanzmittel.

Jahresabschluss und Bilanzierung

Nach Ablauf eines Haushaltsjahres werden die Geschäftsvorgänge auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und im kommunalen Jahresabschluss zusammengeführt. Das Team wirkt an der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie an den erforderlichen Anlagen und Erläuterungen mit.

Zu den Tätigkeiten gehören:

Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die finanzielle Lage, das Vermögen, die Schulden und das Ergebnis der Stadt.

Geschäftsbuchhaltung

Die Geschäftsbuchhaltung erfasst die laufenden finanziellen Vorgänge der Stadt. Sie prüft Buchungsunterlagen und ordnet Einnahmen und Ausgaben den zutreffenden Konten und Haushaltsstellen zu.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

Die Geschäftsbuchhaltung arbeitet eng mit den Fachbereichen und der Stadtkasse zusammen. Sie veranlasst und dokumentiert die Buchungen; der eigentliche Zahlungsverkehr wird durch die Stadtkasse ausgeführt.

Anlagenbuchhaltung und Inventur

Die Anlagenbuchhaltung führt den Nachweis über das langfristig genutzte Vermögen der Stadt. Dazu gehören beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Straßen, technische Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der Aufgabenbereich umfasst:

Grundsteuer

Das Team bearbeitet die kommunale Grundsteuerveranlagung. Grundlage ist grundsätzlich der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag. Die Stadt wendet darauf den durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Hebesatz an und erlässt den Grundsteuerbescheid.

Zu den Leistungen gehören insbesondere:

Einwendungen gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag sind grundsätzlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Stadt kann diese Grundlagenbescheide nicht verändern. Fragen zum städtischen Hebesatz, zum Grundsteuerbescheid oder zur kommunalen Zahlungsfestsetzung bearbeitet dagegen das Team 2.1.

Bei einem Eigentumswechsel bleibt die steuerliche Zurechnung so lange maßgeblich, bis das Finanzamt der Stadt einen geänderten Messbescheid übermittelt.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird ebenfalls auf Grundlage eines Messbescheides des Finanzamtes durch die Stadt festgesetzt. Das Team übernimmt die kommunale Veranlagung und passt bei Bedarf die Vorauszahlungen an.

Zu den Aufgaben gehören:

Die Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung wird durch den Bürgerservice beziehungsweise das Gewerbeamt bearbeitet. Steuerliche Festsetzungen erfolgen anschließend im Team 2.1 auf Grundlage der hierfür maßgeblichen Daten und Bescheide.

Hundesteuer

Wer im Stadtgebiet einen Hund hält, muss diesen nach Maßgabe der geltenden Hundesteuersatzung bei der Stadt anmelden. Das Team bearbeitet die steuerliche An- und Abmeldung und führt das Hundesteuerregister.

Zu den Bürgerleistungen gehören:

Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind zu begründen und mit den nach der Hundesteuersatzung erforderlichen Nachweisen einzureichen. Eine Befreiung oder Ermäßigung tritt nicht automatisch ein, sondern wird nach Antragstellung und Prüfung des Einzelfalls gewährt.

Die steuerliche Anmeldung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche ordnungsrechtliche Anzeige oder Erlaubnis, beispielsweise nach hunderechtlichen Vorschriften. Hierfür ist der Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung zuständig.

Weitere kommunale Abgaben und Gebühren

Das Team bearbeitet außerdem weitere festgesetzte kommunale Abgaben und Gebühren, soweit diese organisatorisch dem Team zugeordnet sind. Dazu können insbesondere Friedhofsgebühren, Platzgelder sowie weitere regelmäßig zu veranlagende Forderungen gehören.

Bei Grabstellen ist zwischen der fachlichen Friedhofsverwaltung und der finanziellen Veranlagung zu unterscheiden: Auswahl, Vergabe und Nutzung einer Grabstelle werden durch den zuständigen Fachbereich bearbeitet; der Gebührenbescheid kann anschließend durch das Team 2.1 erstellt werden.

Stundung, Erlass und Widerspruch

Zu Steuer- und Abgabenbescheiden können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anträge oder Rechtsbehelfe eingereicht werden. Das Team nimmt insbesondere entgegen:

Die Entscheidung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den wirtschaftlichen Verhältnissen im Einzelfall. Erforderliche Angaben und Nachweise müssen vollständig eingereicht werden. Für Zahlungsvereinbarungen zu bereits fälligen oder angemahnten Forderungen kann das Sachgebiet 2.2 – Kasse, Mahnwesen & Vollstreckung zuständig sein.

Kommunale Umsatzsteuer

Die Sachbearbeitung Kommunale Umsatzsteuer gewährleistet die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Stadt. Sie berät die Fachbereiche bei umsatzsteuerrechtlich relevanten Leistungen und Verträgen und bewertet wirtschaftliche Tätigkeiten der Kommune.

Zu den Aufgaben gehören:

Dieser Bereich ist überwiegend eine interne Serviceleistung für die Stadtverwaltung und keine allgemeine Steuerberatung für Privatpersonen oder Unternehmen.

Digitalisierung und Bürgerorientierung

Das Team entwickelt die Finanzverwaltung schrittweise digital weiter. Dazu gehören elektronische Rechnungs- und Buchungsprozesse, Schnittstellen zwischen den Fachverfahren, digitale Akten und online zugängliche Anträge.

Soweit ein Online-Dienst verfügbar ist, können Anträge und Mitteilungen elektronisch eingereicht werden. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Vorgang ab. Originale oder weitere Nachweise können im Einzelfall nachgefordert werden.

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Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-252
+49 3535 482-253
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