Integrationsbeauftragte/r

Übergeordnete Einheit: 0 Landrat und Stabstellen

Ziel ist die Integration behinderter Menschen sowie der Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft. Dazu wird dem Integrationsbeauftragten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bevor in den Fachbereichen Maßnahmen getroffen oder Beschlüsse gefasst werden, die deren Interessen berühren.

Die Arbeit zur Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen steht im Zeichen der drei Leitforderungen für die Behindertenpolitik:

Die Integration behinderter Menschen beinhaltet alle Lebens- und Arbeitsbereiche wie z. B.:

Behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft, das ist der Leitgedanke der Integration. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der Landkreis Elbe-Elster dazu die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen, um die Chancengleichheit und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.

Der zweite Arbeitsschwerpunkt betrifft die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreisgebiet. Die Arbeit zur Interessenvertretung der Ausländer steht im Zeichen der drei Leitforderungen für die Kommunalpolitik:

Zuwanderung erfordert ein beiderseitiges Bemühen um Integration. Aber dazu sind auch die Rahmenbedingungen zu schaffen und Vorurteile abzubauen. Dabei ist es wichtig, den zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Der Integrationsbeauftragte setzt sich für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürger und mit den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion ein. Er ist auch Ansprechpartner bei Problemen von Benachteiligungen oder Diskriminierungen.

Anschrift: Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 46-1292
(Integrationsbeauftragter)
Telefax: +49 3535 46-2662
E-Mail:

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