Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Schornsteinfegerangelegenheiten

Übergeordnete Einheit: Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung

Der Brandschutz liegt nicht mehr in der alleinigen Verantwortung der Schornsteinfeger. So sind ab dem 1. Januar 2013 die Grund- und Wohnungseigentümer für die fristgerechte Veranlassung der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten nach verantwortlich. Die Eigentümer haben ab dem 1. Januar 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Die Arbeiten dürfen aber nur durch Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen. Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Die hoheitlichen Tätigkeiten umfassen u. a. die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.

Die Kreisordnungsbehörde nimmt im Rahmen ihrer Aufsichttätigkeit vordergründig folgende Aufgaben des Schornsteinfegerwesens wahr:

Anschrift: Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 46-4412
(Sachbearbeiter/in Schornsteinfegerangelegenheiten)
Telefax: +49 3535 46-4448
E-Mail:
Homepage: Hompage
Elbe-Elster DIGITAL
Sprechzeiten:
  • DI: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
  • DO: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00

oder nach Terminvereinbarung

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