Sozialamt - Sozialleistungen zum Lebensunterhalt

Übergeordnete Einheit: Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln oder mit Hilfe anderer beschaffen können, haben im Rahmen der Sozialhilfe Anspruch auf Hilfe zum Lebens-unterhalt.

Wer hat Anspruch?

Personen, die wegen Krankheit voraussichtlich

Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ die richtige Leistungsart ist.

Sonderfälle

Kinder unter 15 Jahren, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben der SGB II Leistungen bezieht, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Hierunter können z. B. Kinder fallen, die auf Dauer bei ihren Großeltern oder in einer anderen Familie leben und keine Leistungen von Dritten erhalten.

Umfang der Leistungen

Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

Zum Vermögen gehören zum Beispiel: 

Anschrift: Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 46-3123
(Sachgebietsleitung)
Telefax: +49 3535 46-3126
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  • Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

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