Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt - Wohngeld
Übergeordnete Einheit: Landkreis Elbe-Elster - Sozialamt
Fachbereiche
- Wohngeld
- Mietzuschuss
- Lastenzuschuss
- Elterngeld
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
- Ausbildungsförderung
- Bundesausbildungsförderung - BaföG
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz “Meister-BaföG“ - AFBG
- Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)
- Fahrtkosten für berufliche Bildung
- Für die Erstattung der Fahrtkosten werden folgende Abrechnungs-zeiträume festgelegt:
- Schuljahresbeginn bis Ende Oktober
- 1. November bis einschließlich Februar
- 1. März bis Schuljahresende
- gesamtes Schul- bzw. Ausbildungsjahr
- Für die Erstattung der Fahrtkosten werden folgende Abrechnungs-zeiträume festgelegt:
- Zuschuss zu Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
- Die Zuschüsse werden jeweils für ein Schulhalbjahr gewährt. Die Anträge sind nach Ablauf eines Schulhalbjahres jeweils spätestens zum 01. April oder 01. Oktober beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt einzureichen. Die Termine sind Ausschlussfristen.
| Anschrift: | Adresse Grochwitzer Straße 20 04916 Herzberg (Elster) |
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| Telefon: | +49 3535 46-3134 (Sachgebietsleitung) |
| Sprechzeiten: |
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