2.0 - Fachbereich Zentrale Finanzleistungen

Übergeordnete Einheit: 1 - Bürgermeister

Der Fachbereich 2.0 – Zentrale Finanzleistungen ist für die rechtssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Steuerung der Finanzen der Stadt Herzberg (Elster) verantwortlich. Er schafft die finanziellen Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen, Verwaltungsleistungen und den Betrieb städtischer Einrichtungen. Gleichzeitig informiert und berät der Fachbereich den Bürgermeister, die übrigen Fachbereiche und die kommunalpolitischen Gremien in allen haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Der Fachbereich gliedert sich in das Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung und Steuern sowie das Sachgebiet Kasse, Mahnwesen und Vollstreckung.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

Steuerleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

Der Fachbereich ist insbesondere für folgende kommunale Steuerangelegenheiten zuständig:

Für die Feststellung der steuerlichen Grundlagen und die Ermittlung des jeweiligen Messbetrages bei der Grund- und Gewerbesteuer ist grundsätzlich das zuständige Finanzamt verantwortlich. Die Stadt setzt auf dieser Grundlage die kommunale Steuer fest und erstellt den entsprechenden Steuerbescheid. Fragen zum Messbetrag sind daher an das Finanzamt, Fragen zum städtischen Steuerbescheid und zur Zahlung an die Stadtverwaltung zu richten.

Haushalt, Buchhaltung und Zahlungsverkehr

Das Team Haushalt, Bilanzbuchhaltung und Steuern koordiniert die Haushaltsplanung, prüft und verbucht die Geschäftsvorfälle der Stadt und überwacht die verfügbaren Haushaltsmittel. Es führt die Anlagenbuchhaltung, erstellt Jahresabschlüsse und bearbeitet die steuerlichen Pflichten der Stadt. Die Beschäftigten beraten die Fachbereiche außerdem bei Kontierungsfragen, Verträgen, Investitionsvorhaben und umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten.

Das Sachgebiet Kasse, Mahnwesen und Vollstreckung wickelt den baren und elektronischen Zahlungsverkehr der Stadt ab, führt die Sach- und Personenkonten und überwacht offene Forderungen. Werden fällige Forderungen nicht rechtzeitig beglichen, führt das Sachgebiet das Mahnverfahren durch und leitet erforderlichenfalls Vollstreckungsmaßnahmen ein. Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Betroffene frühzeitig Kontakt aufnehmen, damit mögliche gesetzlich zulässige Zahlungsregelungen geprüft werden können.

Die Finanzverwaltung entwickelt ihre Arbeitsabläufe zunehmend digital und prozessorientiert weiter. Dazu gehören elektronische Rechnungs- und Zahlungsprozesse, digitale Schnittstellen zwischen den Fachverfahren und der Ausbau datenbasierter Steuerungs- und Berichtsinstrumente. Ziel ist eine nachvollziehbare, effiziente und serviceorientierte Finanzverwaltung für Bürgerschaft, Unternehmen, Politik und die gesamte Stadtverwaltung.

Anschrift: Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-250
Telefax: +49 3535 482-120
E-Mail:

Homepage: https://www.herzberg-elster.de
Sprechzeiten:
  • Mo:nach telefonischer Vereinbarung
  • Di:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr
  • Mi:nach telefonischer Vereinbarung
  • Do:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr
  • Fr:08:30 - 11:00 Uhr

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Mitarbeiter

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