4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Übergeordnete Einheit: 1 - Bürgermeister

Der Fachbereich 4.0 – Bauen und Stadtentwicklung ist für die räumliche, bauliche und infrastrukturelle Entwicklung der Stadt Herzberg (Elster) und ihrer Ortsteile verantwortlich. Er plant und begleitet kommunale Bauvorhaben, entwickelt Wohn-, Gewerbe- und Freiflächen, unterhält städtische Gebäude und Anlagen und berät Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Vereine und Vorhabenträger bei verschiedenen planungs-, grundstücks- und nutzungsbezogenen Anliegen.

Der Fachbereich umfasst insbesondere die Bereiche Stadtplanung, Städtebauförderung und Stadtentwicklung, Hochbau und Klimaschutz, Tiefbau, Erschließungs- und Beitragsangelegenheiten, Vertrags- und Liegenschaftsmanagement sowie Gebäudemanagement. Zum Gebäudemanagement gehören außerdem Bauhof, Grünanlagenpflege, Schwimmbad, Tierpark, Sportplatz und Botanischer Garten.

Stadtplanung und Stadtentwicklung

Die Stadtplanung schafft die planungsrechtlichen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung der Kernstadt und der Ortsteile. Zu den Aufgaben gehören:

Für die Erteilung einer Baugenehmigung ist grundsätzlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe-Elster verantwortlich. Die Stadt wirkt im Verfahren insbesondere hinsichtlich der Bauleitplanung, der Erschließung und weiterer kommunaler Belange mit.

Städtebauförderung und sanierungsrechtliche Genehmigung

Der Fachbereich koordiniert Maßnahmen der Städtebauförderung und der Altstadtentwicklung. Dazu gehören die Vorbereitung und Begleitung öffentlicher und privater Sanierungsmaßnahmen, die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Abstimmung mit Fördermittelgebern, Sanierungsträgern, Eigentümerinnen und Eigentümern.

Für bestimmte Vorhaben innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt Herzberg (Elster)“ kann zusätzlich zu anderen Genehmigungen eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Dies kann beispielsweise bauliche Veränderungen, Grundstücksteilungen, Verkäufe, längerfristige Nutzungsverträge oder andere wertverändernde Maßnahmen betreffen. Der Fachbereich berät zu den Voraussetzungen, nimmt den Antrag entgegen und prüft, ob das Vorhaben mit den Zielen der Altstadtsanierung vereinbar ist.

Wohnberechtigungsschein

Personen, die eine öffentlich geförderte und belegungsgebundene Wohnung beziehen möchten, können beim Fachbereich einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Geprüft werden insbesondere:

Der Wohnberechtigungsschein bestätigt grundsätzlich die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung. Er vermittelt jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Der Fachbereich berät zur Antragstellung und zu den erforderlichen Einkommens- und Haushaltsnachweisen.

Hochbau, Klimaschutz und kommunale Gebäude

Der Bereich Hochbau plant, koordiniert und überwacht Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Weitere Aufgaben sind:

Tiefbau und technische Infrastruktur

Der Tiefbau ist für die Planung, den Bau und die Unterhaltung kommunaler Straßen, Wege, Plätze und technischer Anlagen zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

Bei geplanten Baumaßnahmen informiert und beteiligt der Fachbereich betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.

Grundstücke, Garagen und städtische Immobilien

Das Vertrags- und Liegenschaftsmanagement verwaltet die städtischen Grundstücke, Gebäude, Garagen und sonstigen Flächen. Zu den Bürger- und Unternehmensleistungen gehören insbesondere:

Ob eine Fläche oder ein Objekt vermietet, verpachtet oder verkauft werden kann, richtet sich nach der Verfügbarkeit, dem vorgesehenen Nutzungszweck, dem Verkehrswert sowie den erforderlichen kommunalpolitischen Entscheidungen. Ein Anspruch auf Überlassung oder Erwerb besteht nicht.

Nutzung städtischer Gebäude und Anlagen

Städtische Einrichtungen können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und der geltenden Benutzungs-, Gebühren- oder Entgeltregelungen für Veranstaltungen, Vereinsarbeit, Bildungsangebote, Sport und gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden. Dazu können insbesondere gehören:

Je nach Einrichtung werden Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen und Entgelte sowie mögliche Zusatzleistungen für Reinigung, Technik, technische Betreuung oder Sicherheitsdienste berechnet. Das Gebäudemanagement unterstützt insbesondere bei der objektbezogenen Prüfung, der technischen Vorbereitung, der Schlüsselübergabe sowie der Abnahme nach der Nutzung. Die vertragliche Bearbeitung kann abhängig von der jeweiligen Einrichtung gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich erfolgen.

Friedhofs- und Grabstellenangelegenheiten

Der Fachbereich betreut die kommunalen Friedhöfe und bearbeitet die damit verbundenen Verwaltungs- und Unterhaltungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere:

Für die evangelischen Friedhöfe gelten die Regelungen und Zuständigkeiten der jeweiligen Kirchengemeinde.

Gebäudemanagement, Bauhof und öffentliche Anlagen

Das Gebäudemanagement sichert den laufenden Betrieb und die Unterhaltung der städtischen Gebäude und Anlagen. Der Bauhof übernimmt praktische Arbeiten im gesamten Stadtgebiet, darunter Straßen- und Wegeunterhaltung, Winterdienst, Grünpflege, kleinere Reparaturen, Unterstützung bei Veranstaltungen und die Pflege öffentlicher Flächen.

Die Grünanlagenpflege kümmert sich um Parks, Straßenbegleitgrün, Spiel- und Freiflächen sowie den kommunalen Baumbestand. Regelmäßige Baumkontrollen dienen der Verkehrssicherheit und bilden die Grundlage für notwendige Pflege- und Sicherungsmaßnahmen.

Zum Verantwortungsbereich gehören außerdem der Betrieb und die Entwicklung des Schwimmbades, des Tierparks, des Botanischen Gartens und städtischer Sportanlagen. Damit verbindet der Fachbereich technische Verwaltungsaufgaben mit unmittelbar sichtbaren Leistungen für Lebensqualität, Freizeit, Erholung und öffentliche Sicherheit.

Bürgernaher Zugang

Der Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung befindet sich im Bürgerzentrum, Uferstraße 6. Für verschiedene Leistungen stehen Anträge und Formulare zur Verfügung. Vor Grundstücksgeschäften, Bauvorhaben, Nutzungsanfragen oder Maßnahmen im Sanierungsgebiet empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, da die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen vom jeweiligen Vorhaben und Standort abhängen.

Anschrift: Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-400
Telefax: +49 3535 482-130
E-Mail:
Homepage: https://www.herzberg-elster.de
Sprechzeiten:

Mo:nach telefonischer Vereinbarung

Di:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr

Mi:nach telefonischer Vereinbarung

Do:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr

Fr:08:30 - 11:00 Uhr

 

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