2.2 - Sachgebiet Kasse, Mahnwesen & Vollstreckung

Übergeordnete Einheit: 2.0 - Fachbereich Zentrale Finanzleistungen

Das Sachgebiet 2.2 – Kasse, Mahnwesen & Vollstreckung gehört zum Fachbereich 2.0 – Zentrale Finanzleistungen. Als zentrale Zahlungs- und Vollstreckungsstelle wickelt es sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen der Stadt Herzberg (Elster) ab, überwacht offene Forderungen und gewährleistet die Zahlungsfähigkeit der Stadt.

Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ist das Sachgebiet insbesondere Ansprechpartner bei Fragen zu Zahlungseingängen, offenen Beträgen, Mahnungen, Erstattungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Es unterstützt außerdem bei der Klärung, welchem Bescheid oder Vertrag eine Zahlung zugeordnet wurde.

Zahlungsverkehr und Stadtkasse

Die Stadtkasse führt den gesamten unbaren und – soweit vorgesehen – baren Zahlungsverkehr der Stadt aus. Sie nimmt Zahlungen entgegen, ordnet diese den jeweiligen Forderungen zu und leistet die durch die zuständigen Fachbereiche angeordneten Auszahlungen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

Damit eine Zahlung richtig zugeordnet werden kann, sollten stets das auf dem Bescheid oder der Rechnung angegebene Kassenzeichen beziehungsweise Buchungszeichen und der Verwendungszweck angegeben werden. Für Überweisungen sind ausschließlich die Bankverbindungen zu verwenden, die auf dem jeweiligen Bescheid, der Rechnung oder der aktuellen Internetseite der Stadt genannt werden.

Fragen zu Zahlungen

Das Sachgebiet unterstützt insbesondere bei folgenden Anliegen:

Für die Prüfung sind regelmäßig der Name der zahlungspflichtigen Person, das Kassenzeichen, der betreffende Bescheid und gegebenenfalls ein Zahlungsnachweis erforderlich.

Abgrenzung zur festsetzenden Stelle

Die Stadtkasse setzt Steuern, Gebühren und sonstige Forderungen grundsätzlich nicht selbst fest. Grundlage für die Zahlung ist ein Bescheid, eine Rechnung, ein Vertrag oder eine sonstige Zahlungsanordnung des jeweils zuständigen Fachbereichs.

Einwendungen gegen den Inhalt oder die Höhe einer Forderung sind daher an die Stelle zu richten, die den Bescheid oder die Rechnung erlassen hat. Beispiele sind:

Das Sachgebiet 2.2 kann einen zugrunde liegenden Bescheid nicht eigenständig ändern oder aufheben. Es klärt jedoch den Zahlungsstand und stimmt das weitere Verfahren bei Bedarf mit der zuständigen Stelle ab.

Mahnwesen

Wird eine städtische Forderung nicht rechtzeitig beglichen, überwacht das Sachgebiet den Zahlungseingang und leitet das Mahnverfahren ein. Dabei werden die offenen Beträge einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Nebenforderungen ausgewiesen.

Zum Mahnwesen gehören insbesondere:

Wer eine Mahnung erhält, obwohl bereits gezahlt wurde, sollte sich zeitnah mit der Stadtkasse in Verbindung setzen und einen Zahlungsnachweis sowie das verwendete Kassenzeichen bereithalten.

Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsvereinbarungen

Kann eine Forderung nicht fristgerecht vollständig beglichen werden, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit der Stadt aufgenommen werden. Dadurch können zusätzliche Mahn- und Vollstreckungskosten möglicherweise vermieden werden.

Je nach Art der Forderung kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Stundung, eine Ratenzahlung oder andere Zahlungsvereinbarungen in Betracht. Ob eine solche Erleichterung gewährt werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Die Entscheidung kann bei der Stelle liegen, die den Bescheid erlassen hat; das Sachgebiet nimmt das Anliegen entgegen und koordiniert die weitere Bearbeitung.

Für eine Prüfung können insbesondere erforderlich sein:

Ein Antrag führt nicht automatisch dazu, dass Fälligkeit, Mahnung oder Vollstreckung ausgesetzt werden. Eine geänderte Zahlungsregelung gilt erst, wenn sie von der zuständigen Stelle bestätigt wurde.

Vollstreckung

Werden fällige Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen und liegt kein Vollstreckungshindernis vor, nimmt das Sachgebiet die Aufgaben der kommunalen Vollstreckungsbehörde wahr. Es setzt die Forderungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch.

Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere:

Die Vollstreckung erfolgt nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit. Betroffene Personen sollten auf Schreiben der Vollstreckungsbehörde zeitnah reagieren und vereinbarte Termine oder Zahlungsfristen einhalten.

Bei persönlichen Vollstreckungsmaßnahmen ist ein sachliches und deeskalierendes Vorgehen vorgesehen. Gleichzeitig ist die Vollstreckungsbehörde verpflichtet, fällige öffentlich-rechtliche und vollstreckbare privatrechtliche Forderungen konsequent beizutreiben.

Forderungen anderer Behörden

Die Stadt kann im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit auch Vollstreckungsersuchen anderer Behörden bearbeiten. In diesen Fällen vollstreckt die Stadt eine Forderung, die von einer anderen Stelle festgesetzt wurde.

Einwendungen gegen den zugrunde liegenden Bescheid müssen grundsätzlich gegenüber der ersuchenden Behörde geltend gemacht werden. Die Vollstreckungsstelle der Stadt kann die ursprüngliche Forderung inhaltlich nicht verändern.

Statistiken, Abschlüsse und interne Kontrolle

Neben den unmittelbaren Bürgerleistungen erfüllt das Sachgebiet zentrale interne Aufgaben. Dazu gehören:

Durch die Trennung von Anordnung, Buchung und Auszahlung trägt das Sachgebiet zu einer sicheren und nachvollziehbaren Finanzverwaltung bei.

Online-Terminvereinbarung

Für Anliegen zu Kasse, Mahnwesen und Vollstreckung können Termine über das Online-Terminbuchungssystem der Stadt vereinbart werden. Bei komplexen Zahlungs- oder Vollstreckungsangelegenheiten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen, damit die notwendigen Unterlagen vorbereitet werden können.

Zu einem Termin sollten – soweit vorhanden – mitgebracht werden:

Das Sachgebiet befindet sich im Obergeschoss des Rathauses. Der barrierefreie Zugang erfolgt über den Hintereingang zwischen Rathaus und Stadtkirche St. Marien. Eine Rampe und ein Aufzug ermöglichen den Zugang zum Obergeschoss. Direkt neben dem Aufzug befindet sich eine barrierefreie Toilette.

Anschrift: Adresse
Markt 1
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-260
+49 3535 482-261
Telefax: +49 3535 482-120
E-Mail:
Homepage: https://www.herzberg-elster.de
Sprechzeiten:

Mo: 08.30 -11.30 Uhr

Di: 08.30 -11.30 Uhr & 13.00-17.30 Uhr

Mi: nach telefonischer Vereinbarung

Do: 08.30 -11.30 Uhr & 13.00-15.30 Uhr

Fr: 08.30 -11.00 Uhr

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