4.04 - Tiefbau & Erschließungsbeiträge

Übergeordnete Einheit: 4.0 - Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung

Der Bereich Tiefbau und Erschließungsbeiträge ist dem Fachbereich 4.0 – Bauen und Stadtentwicklung zugeordnet. Er ist für die Planung, technische Vorbereitung, Koordinierung und Begleitung kommunaler Tiefbaumaßnahmen sowie für die Verwaltung der städtischen Straßen, Brücken, Entwässerungsanlagen und weiterer öffentlicher Infrastruktur zuständig.

Planung und Steuerung von Tiefbaumaßnahmen

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Straßen-, Wege-, Brücken-, Wasserbau- und Entwässerungsmaßnahmen. Der Bereich ermittelt die technischen und finanziellen Grundlagen, koordiniert beauftragte Ingenieur- und Vermessungsbüros, bereitet Vergabeverfahren vor und begleitet die Bauausführung.

Weitere Aufgaben sind insbesondere:

Straßen, Brücken und öffentliche Anlagen

Der Bereich verwaltet und dokumentiert das kommunale Straßen- und Leitungsnetz. Er koordiniert die Unterhaltung und Reparatur von Straßen, Wegen, Brücken, Straßenbeleuchtungs- und Entwässerungsanlagen. Dazu gehören auch die Veranlassung erforderlicher Bauwerksprüfungen und die Überwachung beauftragter Wartungs- und Reparaturleistungen.

Darüber hinaus wirkt der Bereich bei der Planung und Unterhaltung öffentlicher Freianlagen, Gewässer und wasserbaulicher Anlagen mit. Er begleitet Gewässerschauen, Maßnahmen der Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit Wasser-, Umwelt- und Straßenverkehrsbehörden.

Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

An den Bereich können insbesondere folgende Anliegen gerichtet werden:

Bei privaten Bauvorhaben prüft der Bereich die tiefbautechnischen Belange der Stadt und nimmt insbesondere zu Grundstückszufahrten, öffentlichen Verkehrsflächen, Regenwasseranlagen und städtischen Leitungen Stellung. Die Erteilung einer Baugenehmigung erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Erschließungsbeiträge

Der Bereich ermittelt beitragspflichtige Grundstücke und Flächen, wertet Bau-, Kataster- und Grundbuchdaten aus und berechnet die gesetzlich vorgesehenen Erschließungsbeiträge. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten Auskünfte zu den Berechnungsgrundlagen, zum jeweiligen Verfahren und zu erlassenen Bescheiden. Auch Einwendungen und Widersprüche werden hier fachlich bearbeitet.

Erschließungsbeiträge können insbesondere bei der erstmaligen endgültigen Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches entstehen. Davon zu unterscheiden sind Beiträge für den Ausbau bereits vorhandener kommunaler Straßen nach dem Kommunalabgabengesetz: Diese Straßenausbaubeiträge dürfen im Land Brandenburg für seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossene Maßnahmen nicht mehr von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden.

Standort und Barrierefreiheit

Der Bereich Tiefbau und Erschließungsbeiträge befindet sich im Bürgerzentrum, Uferstraße 6, im 2. Obergeschoss. Das Gebäude ist über den Haupteingang barrierefrei zugänglich; alle Etagen können mit dem Aufzug erreicht werden. Für persönliche Beratungen, insbesondere zu Grundstückszufahrten, Tiefbaumaßnahmen und Erschließungsbeiträgen, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Anschrift: Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Telefon: +49 3535 482-430
+49 3535 482-431
Telefax: +49 3535 482-130
E-Mail:


Homepage: https://www.herzberg-elster.de
Sprechzeiten:

Mo:nach telefonischer Vereinbarung

Di:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr

Mi:nach telefonischer Vereinbarung

Do:08:30 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr

Fr:08:30 - 11:00 Uhr

 

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