4.12 - Bauhof
Übergeordnete Einheit: 4.1 - Team Gebäudemanagement
Der städtische Bauhof ist als ausführende technische Einheit dem Team 4.1 – Gebäudemanagement im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung zugeordnet. Er trägt mit seinen Arbeiten zur Verkehrssicherheit, Sauberkeit, Funktionsfähigkeit und zum gepflegten Erscheinungsbild der Stadt Herzberg (Elster) und ihrer Ortsteile bei.
Die Beschäftigten des Bauhofs führen vielseitige handwerkliche, technische und logistische Arbeiten im öffentlichen Raum sowie an kommunalen Einrichtungen aus. Die Einsätze werden durch das Gebäudemanagement geplant, koordiniert und nach Dringlichkeit, Verkehrssicherheit, verfügbaren Haushaltsmitteln und personellen Möglichkeiten priorisiert.
Straßen, Wege und öffentliche Flächen
Der Bauhof unterstützt die Unterhaltung der kommunalen Straßen, Wege und Plätze. Dazu gehören insbesondere:
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kleinere Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten,
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Beseitigung unmittelbar festgestellter Gefahrenstellen,
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Kontrolle und Sicherung schadhafter Bereiche,
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Aufstellung, Austausch und Reparatur von Verkehrszeichen, Straßenschildern und Absperreinrichtungen,
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kleinere Arbeiten an Gehwegen, Einfassungen und Entwässerungseinrichtungen,
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Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Stadt,
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Unterstützung bei der Wiederherstellung öffentlicher Flächen nach Schäden oder besonderen Ereignissen.
Umfangreiche Straßen- und Tiefbaumaßnahmen werden durch den zuständigen Bereich Tiefbau geplant und in der Regel an Fachunternehmen vergeben. Der Bauhof übernimmt dabei unterstützende oder vorbereitende Arbeiten.
Straßenreinigung und Winterdienst
Im Rahmen der kommunalen Aufgaben wirkt der Bauhof an der Straßenreinigung und am Winterdienst mit. Dazu gehören insbesondere die Reinigung festgelegter öffentlicher Flächen sowie das Räumen und Streuen nach der geltenden Einsatzplanung.
Die Durchführung richtet sich nach der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung, der Verkehrsbedeutung, der Gefahrenlage und den verfügbaren Kapazitäten. Private Anliegerpflichten bleiben hiervon unberührt.
Unterhaltung städtischer Anlagen
Der Bauhof übernimmt Pflege-, Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten an verschiedenen städtischen Anlagen und Ausstattungsgegenständen. Dazu können gehören:
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Bänke, Papierkörbe und sonstiges Stadtmobiliar,
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Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen,
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Zäune, Tore und Absperrungen,
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Bushaltestellen und kommunale Wartebereiche,
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öffentliche Plätze und Veranstaltungsflächen,
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städtische Gebäude und Nebengebäude,
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Anlagen des Schwimmbades, Tierparks und der Sportstätten.
Die fachgerechte Grün- und Baumpflege wird vorrangig durch den gesonderten Bereich Grünanlagenpflege wahrgenommen. Der Bauhof unterstützt diesen Bereich bei Bedarf, beispielsweise durch Transport-, Geräte- oder Sicherungsleistungen.
Unterstützung bei Veranstaltungen und besonderen Einsätzen
Bei städtischen Veranstaltungen, Wahlen, Märkten, Gedenkveranstaltungen und weiteren kommunalen Terminen leistet der Bauhof technische und logistische Unterstützung. Dazu können der Transport sowie der Auf- und Abbau von Absperrungen, Mobiliar, Bühnen- oder Veranstaltungsausstattung gehören.
Auch bei Unwetter, Hochwasser, Sturmschäden, außergewöhnlichen Wetterlagen oder anderen besonderen Ereignissen kann der Bauhof zur Sicherung öffentlicher Bereiche und zur Unterstützung weiterer Einsatzkräfte herangezogen werden.
Fahrzeuge, Maschinen und Material
Der Bauhof setzt für seine Aufgaben unterschiedliche Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Geräte ein. Die Beschäftigten unterstützen die Pflege, Kontrolle und einsatzbereite Vorhaltung der Technik und verwalten benötigte Arbeits- und Verbrauchsmaterialien. Hierzu gehören beispielsweise Streugut, Absperrmaterial, Verkehrszeichen und Baustoffe für kleinere Reparaturen.
Hinweise und Schadensmeldungen
Bürgerinnen und Bürger können insbesondere folgende Sachverhalte melden:
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Schäden oder Gefahrenstellen auf kommunalen Straßen und Wegen,
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beschädigte oder fehlende Verkehrs- und Straßenschilder,
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Schäden an Bänken, Papierkörben oder anderem Stadtmobiliar,
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Verunreinigungen auf städtischen Flächen,
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Schäden an öffentlichen Spiel-, Sport- oder Freizeitanlagen,
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Probleme mit kommunalen Entwässerungseinrichtungen,
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winterdienstliche Gefahrenstellen,
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Schäden nach Unwettern oder Vandalismus.
Für eine zügige Zuordnung sollte eine Meldung den genauen Ort, eine kurze Beschreibung und möglichst ein Foto enthalten. Die Stadt prüft anschließend die Zuständigkeit und Dringlichkeit. Ist eine andere Behörde, ein Versorgungsträger oder ein privater Eigentümer zuständig, wird der Hinweis nach Möglichkeit weitergeleitet oder die zuständige Stelle benannt.
Der Bauhof ist keine Genehmigungs- oder Planungsbehörde und führt grundsätzlich keine Arbeiten auf privaten Grundstücken aus. Auch die reguläre Entsorgung privaten Haus-, Sperr- oder Gartenabfalls gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Standort und Kontakt
Der Betriebshof befindet sich am Radelandweg 41 in Herzberg (Elster). Bürgeranfragen und Schadensmeldungen sollten vorzugsweise über das Team Gebäudemanagement beziehungsweise die zentralen Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung übermittelt werden. Der Bauhof ist in erster Linie ein technischer Betriebsstandort und keine allgemeine Servicestelle mit regelmäßigem Publikumsverkehr.
| Anschrift: | Adresse Radelandweg 41 04916 Herzberg (Elster) |
|---|---|
| Telefon: | +48 3535 482-450 +49 3535 482-421 |
| Telefax: | +49 3535 482-130 |
| E-Mail: | |
| Homepage: | https://www.herzberg-elster.de |
Mitarbeiter
Herr Mario Kraske (Städtischer Bauhof)
4.0 Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung
+49 3535 482-450