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Bibliotheksausweis Sperrung

Zuständige Stelle(n)

1.41 - Mediathek/Technikum/Stadtinformation

Adresse
Uferstraße 6
04916 Herzberg (Elster)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Christina Eule (Mediathek / Technikum / Stadtinfo)
Telefon +49 3535 482-342
Telefax +49 3535 482-140

Frau Giulia Heyde (Mediathek / Technikum / Stadtinfo)
Telefon +49 3535 482-341
Telefax +49 3535 482-140

Herr André Keßler (Leitung Mediathek / Technikum / Stadtinfo)
Telefon +49 3535 482-340
Telefax +49 3535 482-140

Volltext

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

Voraussetzungen

Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

  • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
  • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
  • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
  • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Fristen

maximal 4 Tage

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
  • Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.07.2019

Zuständigkeit

die jeweilige Bibliothek