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Ausschreibungen und Vergaben

Die Stadt Herzberg (Elster) vergibt Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen – beispielsweise für die Sanierung öffentlicher Gebäude, die Ausstattung unserer Einrichtungen oder die Pflege städtischer Grünflächen. Dabei stehen ein transparenter und fairer Wettbewerb sowie der wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Mittel im Mittelpunkt. Auf dieser Seite erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Unternehmen einen Überblick über unsere Ausschreibungen und die Grundlagen der öffentlichen Auftragsvergabe.

Aktuelle Ausschreibungen

Aktuell sind keine Informationen zu Ausschreibungen vorhanden!

 

 

 

Vergabemarktplatz Brandenburg

Die Ausschreibungen der Stadt Herzberg (Elster) werden überwiegend auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht.

Dort finden Sie die Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen sowie Angaben zu Teilnahmebedingungen und Fristen. Suchen Sie nach „Herzberg“ und beachten Sie die jeweils angegebene Auftraggeberin. 

 

Link: Zu den Ausschreibungen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

 

Bei europaweiten Vergabeverfahren werden die Bekanntmachungen zusätzlich über TED – das europäische Ausschreibungsportal veröffentlicht.

Informationen für Bieterinnen und Bieter

Sie möchten sich um einen Auftrag der Stadt bewerben? Der Vergabemarktplatz Brandenburg ermöglicht Ihnen, Ausschreibungen zu suchen, Unterlagen herunterzuladen, Fragen an die Vergabestelle zu stellen und bei elektronischen Verfahren Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen.

Die Nutzung der Plattform und die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren sind kostenfrei. Zum Einsehen öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und Unterlagen ist grundsätzlich keine Registrierung erforderlich. Für die Kommunikation über die Plattform und die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen benötigen Sie einen Unternehmensaccount.

 

Zum Bieterportal – Anmeldung und Ausschreibungssuche
Als Unternehmen kostenfrei registrieren

 

Bitte beachten Sie:

  • Maßgeblich sind die Teilnahmebedingungen, Fristen und Unterlagen des jeweiligen Verfahrens.

  • Reichen Sie Angebote vollständig, fristgerecht und auf dem vorgegebenen Übermittlungsweg ein.

  • Nutzen Sie für Fragen zum Verfahren die vorgesehene Kommunikation im Vergabemarktplatz.

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob neue Nachrichten, Antworten auf Bieterfragen oder geänderte Unterlagen vorliegen.

     

Bei technischen Fragen unterstützt Sie das Service- und Support-Center des Plattformanbieters. Inhaltliche Fragen beantwortet die in der Bekanntmachung benannte Vergabestelle.

Welche Vergaberegeln gelten?

Die anzuwendenden Vorschriften richten sich insbesondere nach der Art der Leistung und dem geschätzten Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer.

Nationale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

Für kommunale Aufträge in Brandenburg gelten insbesondere § 28 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) und die dort festgelegten Maßgaben:

LeistungsartVergaberegelwerkBeispiele
Liefer- und DienstleistungenUnterschwellenvergabeordnung (UVgO)Fahrzeuge, Möbel, Reinigung, Beratungsleistungen
BauleistungenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A)Neubau, Sanierung, Straßenbau

Abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen kommen öffentliche oder beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben beziehungsweise bei Bauleistungen freihändige Vergaben in Betracht. Für kleinere Aufträge sind unter bestimmten Voraussetzungen Direktaufträge zulässig.

Deshalb geht nicht jeder städtischen Beschaffung eine öffentlich zugängliche Ausschreibung voraus.

 

Europaweite Vergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte

Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen EU-Schwellenwert, gelten grundsätzlich die europäischen Vergabevorschriften sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Für Liefer- und Dienstleistungen ist insbesondere die Vergabeverordnung (VgV) maßgeblich. Für Bauaufträge gelten die einschlägigen Bestimmungen der VgV in Verbindung mit der VOB/A, Abschnitt 2 – VOB/A-EU.

 

Für die klassische kommunale Auftragsvergabe gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 folgende Schwellenwerte:

AuftragsartEU-Schwellenwert ohne Umsatzsteuer
Liefer- und Dienstleistungen216.000 €
Bauleistungen5.404.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des europäischen Vergaberechts750.000 €

Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtauftragswert einschließlich zu berücksichtigender Optionen und Vertragsverlängerungen. Für Konzessionen und bestimmte besondere Beschaffungsbereiche gelten eigene Regelungen.

 

Brandenburgische Vorgaben und Vertragsbedingungen

Die Stadt berücksichtigt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere die jeweils anwendbaren Anforderungen an Eignungsnachweise und Mindestentgelte. Welche Erklärungen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Unternehmen in den jeweiligen Vergabeunterlagen.

 

Vergabehandbücher unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Verfahren durch Richtlinien, Muster und Formblätter. Dazu gehören das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VHB-Bbg) sowie für Bauvergaben die einschlägigen Vergabe- und Vertragshandbücher, insbesondere das VHB Bund, soweit diese für das jeweilige Vorhaben angewendet werden.

Für die spätere Vertragsausführung können insbesondere folgende Bedingungen vereinbart werden:

  • VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

  • VOL/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, insbesondere Liefer- und Dienstleistungen.

Die VOL/B regelt die Vertragsausführung; das Vergabeverfahren richtet sich bei Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO oder VgV. Verbindlich sind die im jeweiligen Verfahren einbezogenen Vertragsbedingungen.

 

Transparenz über vergebene Aufträge

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, veröffentlicht die Stadt auch Informationen über beabsichtigte Vergaben und bereits vergebene Aufträge unter der Rubrik "Bekanntmachungen" dieser Homepage. Diese Bekanntmachungen finden Sie ebenfalls auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg. Sie dienen der Information und sind von laufenden Ausschreibungen zu unterscheiden.

 

Weiterführende Informationen

Kontakt Stadt Herzberg (Elster)

Für Liefer- und Dienstleistungen:
Fachbereich 1.0 - Zentrale Steuerung & Services sowie Familie & Bildung

Stephanie Kuntze
Telefon: 03535 482-210
E-Mail:

 

Für Bauleistungen:

Fachbereich 4.0 - Bauen und Stadtentwicklung

Jessica Heyde

Telefon: 03535 482-416
E-Mail: